Mieterverein legt seine Beratungsbilanz 2005 vor 11.01.2006
Ungebrochen stark ist der Beratungsbedarf der Mieter in Darmstadt und den angrenzenden Landkreisen. Fast 11.000 Mal nutzten die Mitglieder die Rechtsberatung des Vereins in persönlichen Gesprächen in den fünf Beratungsstellen, das Telefon oder per Email. Und in der überwiegenden Mehrzahl konnten die Probleme ohne gerichtliches Nachspiel gelöst werden. In mehr als 95% der Fälle konnten außergerichtliche Lösungen gefunden werden.
Die Beratungsgespräche zu den Themen Heiz und Nebenkosten mit 29%, sowie zu Wohnungsmängeln mit 17% stellten auch 2005 mit weitem Abstand die häufigsten Probleme der Ratsuchenden dar.
Erst mit deutlichem Abstand in der Häufigkeit finden sich auf Platz 3 Probleme mit Kündigungen der Mieter (7%):
vor allem die rechtliche oft komplizierte Frage nach der eigenen Kündigungsfrist,
auf Platz 4 der Streit um die Kaution (6%):
was tun, wenn der Vermieter nicht zurückzahlt
auf Platz 5 Fragen um die Schönheitsrenovierung (5%):
mit der spektakulären Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu den starren Renovierungsfristen
auf Platz 6 die Mieterhöhungen (4%):
im vergangenen Jahr mit einem deutlichen Schwerpunkt auf den Modernisierungserhöhungen nach erfolgten Sanierungsmaßnahmen der Großvermieter.
Knapp ein Drittel aller Beratungsgespräche drehte sich um das Thema Heiz- und Betriebskosten. Bereits seit Jahren findet sich der Spitzenreiter unangefochten auf Platz eins der Beratungsstatistik. Angesichts der Tatsache, dass schon im Jahr 2004 die Heiz- und Betriebskosten nach Erhebung des Statistischen Bundesamts bereits 35,3% der gesamten Wohnkostenbelastung ausmachten, dürfte dies auch auf Dauer so bleiben.
Immer häufiger drehten sich die Gespräche zum Thema Heiz- und Nebenkosten im abgelaufenen Jahr um die enorm gestiegenen Heizkosten. Dabei spielte in vielen Fällen auch eine Rolle, dass die vielen unterschiedlichen auf dem Markt kursierenden Heizkostenabrechnungen nicht nur für viele Mieter, sondern auch für die Fachleute oft völlig undurchschaubar mit Zahlen und Werten jonglieren. Erschwerend kommt die zunehmend praktizierte Fernablesung der Wärmemengenzähler, die dem betroffenen Mieter weder eine Kontrolle der abgelesenen Werte noch des Zeitpunkts der Ablesung möglich machen, hinzu.
Hier wäre der Gesetzgeber dringend aufgerufen, die fehlende Transparenz der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Abrechnungsformulare zu regeln.