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Hessisches Wohnraumförderungsgesetz

Förderung des sozialen Wohnungsbaus bleibt für die Landesregierung zweitrangig

Endlich ist es da, das hessische Wohnraumförderungsgesetz. Dringend erwartet, um der bevorstehenden Zuspitzung der Wohnraumknappheit vor allem in Südhessen Wirksames entgegensetzen zu können.

Doch statt die vor der Tür stehende Wohnungsnot der Ballungsgebiete mit ausreichenden Maßnahmen und den notwendigen finanziellen Mitteln zu bekämpfen, setzt die hessische Landesregierung mit ihrem am Mittwoch verabschiedeten Wohnraumförderungsgesetz den Schwerpunkt lieber auf die Eigenheimförderung. Die tatsächlich dringend notwendige Förderung des sozialen Wohnungsbaus für Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft mit Wohnraum versorgen können, wird fahrlässig auf den zweiten Platz verwiesen, obwohl in Städten wie Darmstadt bezahlbarer Wohnraum bereits jetzt so knapp ist, wie seit zwanzig Jahren nicht mehr und die Anzahl der sozialwohnungsberechtigten Haushalte, die beim Wohnungsamt gemeldet sind, doppelt so groß ist, wie Zahl der zu vergebenden Wohnungen.

Was werden die Wohnungsämter den Wohnungssuchenden künftig mit auf den Weg geben? Sich lieber eine (heruntergewirtschaftete) Eigentumswohnung z.B. von der Deutschen Annington oder der Gagfah zu kaufen als eine (nicht vorhandene) Sozialwohnung zu mieten? Und ist das nur Ausdruck einer besonderen Ahnungslosigkeit über den Zustand des südhessischen Wohnungsmarktes einer CDU-FDP-geführten Landesregierung, die gerade noch die landeseigenen Anteile an der Nassauischen Heimstätte verkaufen wollte oder doch nur die schon fast übliche Arroganz der Macht, frei dem Motto „Der Markt wird es schon richten“?

Die Bevorzugung derjenigen in der Wohnraumförderung, die zumindest ausreichende Mittel haben, um realistisch betrachtet in ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu investieren, ist skandalös angesichts einer prognostizierten massiven Wohnungsknappheit des bezahlbaren Wohnraums. Die hessische Landesregierung setzt ungeniert weiter auf die mit öffentlichen Mitteln geförderte Umverteilung von Vermögenswerten.

Mit der Förderungshöchstgrenze von 14.500 Euro Jahreseinkommen für Einpersonenhaushalte und 22.000 Euro für Zweipersonenhaushalte fallen ohnehin nur noch die Ärmsten der Armen unter die Einkommensgrenzen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Hinzukommt ein massiver Rückgang an Sozialwohnungen in den letzten zwanzig Jahren, der dazu geführt hat, dass auch in Darmstadt erheblich mehr Menschen auf den Wartelisten des Wohnungsamtes stehen, als tatsächlich Wohnungen zu vergeben sind.

Statt die notwendigen Investitionen in den sozialen Wohnraum deutlich zu forcieren und wieder zu einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden zu machen, zeigt die Landesregierung mit diesem Gesetz, dass Sie dem bevorstehenden Verteilungskampf um bezahlbaren Wohnraum im Rhein-Main-Gebiet untätig zusehen wird. Die Kommunen allein werden es nicht richten können. Der soziale Friede im Land wird leichtfertig verspielt.

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