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Schwarz-Gelbe Bundesregierung macht halbherzig den Weg für eine Begrenzung des Mietenanstiegs frei

Als habe die Bundesregierung in letzter Minute von der angespannten Situation auf den Wohnungsmarkt der Ballungsgebiete erfahren und sich halbherzig dazu entschlossen im Wahljahr 2013 auch den Mietern einen Brotsamen hinzuwerfen:

Die am Donnerstag verabschiedete Mietrechtsreform bringt wie meist wenig Gutes für die Mieter. In letzter Minute entschloss sich die Schwarz-Gelbe Regierungskoalition den immer lauter werdenden Forderungen nach einer gesetzlichen Bremse des Mietenanstiegs nachzugeben. Den Ländern soll die Möglichkeit eröffnet werden, über eine Rechtsverordnung Gemeinden zu bestimmen, bei denen die so genannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von derzeit 20 Prozent auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt wird.

Auch wenn diese Maßnahme auf den befürchteten Mietenanstieg der nächsten fünf Jahren eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein wirken wird, sollten die Verantwortlichen bei der Stadt Darmstadt und dem umgebenden Landkreisen unverzüglich auf die Landesregierung einwirken, dass diese Rechtsverordnung in Hessen schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird .

Dass sich diese Möglichkeit der Begrenzung des Mietenanstiegs allenfalls in einigen Einzelfällen auswirken wird, der Mietenanstieg insgesamt dadurch kaum wirksam abgebremst wird, nimmt die Bundesregierung dagegen billigend in Kauf. Betroffen sind nämlich nur die Mieter, die im Vergleich zur Mietspiegelmiete eine sehr niedrige Miete haben und deshalb vor Mieterhöhungen, die zum Verlust der Wohnung führen könnten verschont werden sollen. Die Kappungsgrenze verhindert, dass Mieter Mieterhöhungen von bis zu 100 % ihrer bisherigen Miete akzeptieren müssten, weil die Durchschnittsmieten des Mietspiegels auf diese Höhe geklettert sind. Auch bereits jetzt muss ein Mieter jedenfalls immer nur maximal 20 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren akzeptieren. Diese Erhöhungsmöglichkeit kann jetzt auf 15 Prozent be-grenzt werden. Auf dem teuren Darmstädter Wohnungsmarkt eher ein Randproblem.

Betroffen sind in der Regel Mieter, die jahrzehntelang von Mieterhöhungen verschont waren. Betroffen sind aber auch Mieter der schlecht ausgestatteten Altbauten in Darmstadt. Da diese Kappungsgrenze allerdings nicht auf Mieterhöhungen anwendbar ist, die auf Modernisierungsmaßnahmen, also zum Beispiel die Wärmedämmung folgen und genau diese Mieterhöhungen derzeit im Altbaubestand die größten Preistreiber sind, wird der Effekt kaum spürbar werden.

Das eigentliche Problem des rasanten Mietenanstiegs bei Neuvermietungen ist dadurch nicht einmal am Rande gestreift. Angesichts der dramatischen Entwicklungen, die auf den Wohnungsmärkten der Ballungsgebiete bevorstehen doch nur ein schwarz-gelbes Feigenblatt.

 

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