(Darmstadt) Nachdem im Zuge der Diskussion über die Abwasserrückzahlungen der Stadt Darmstadt viel Streit mit einigen unseriösen Vermietern und Verwaltern über die Frage entstanden war, ob die Forderungen der Mieter verjährt seien, weil die Betriebkostenabrechnungen lange zurück lagen, droht dies jetzt tatsächlich zum Problem zu werden.
Zur Erinnerung:
Nach langjährigem Streit musste die Stadt Darmstadt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts ihre Abwassersatzungen rückwirkend neu erstellen. Dies führte in der Folgezeit dazu, dass die Verantwortlichen der Stadt Darmstadt beschlossen, allen Betroffenen rückwirkend von Januar 1998 bis August 2001 neue Abwasserbescheide zu erstellen. Fast zeitgleich gestand die Südhessische Gas- und Wasser AG kleinlaut ein, für den Zeitraum 1989 bis 1994 zuviel Kanalgebühren berechnet zu haben und zahlte einen Gesamtbetrag von 10 Millionen € kurzerhand an die Stadt Darmstadt zurück. Auch dieser Betrag musste an die betroffenen Kanalbenutzer ausgeschüttet werden.
Der mehr als überwiegende Anteil dieser Gelder war bereits im Laufe des Jahres 2002 an die Eigentümer ausgezahlt worden. Dennoch haben manche Mieter, die letztendlich die überhöhten Kanalgebühren als Verbraucher gezahlt hatten und denen damit auch die Erstattung zu Gute kommen muss, bis zum heutigen Tag kein Geld gesehen.
Für die letzten Mieter, die noch kein Geld für diese beiden Phasen erhalten haben, beginnt jetzt der countdown.
Der Anspruch auf Rückerstattung gegen den Vermieter oder den ehemaligen Vermieter muss bis zum Ende des Jahres 2005 realisiert werden. Ab 1. Januar 2006 wird tatsächlich die Verjährung eintreten. Wer also zu den Mietern gehört, die entweder nur für eine Rückzahlungsphase oder überhaupt noch kein Geld erhalten haben, muss dies im Jahr 2005 notfalls unter Zuhilfenahme der Gerichte durchsetzen.
Die rechtliche Situation:
Die dreijährige Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beginnt zum Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch auf Rückforderung ist entstanden, mit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung im August 2001, die zuviel gezahlten Beiträge zurückzuerstatten. Das heißt, die Verjährungsfrist für die Rückerstattung an die Mieter beginnt am 1.1.2002 und läuft bis zum 31.12.2005. Ab dem 1.1.2006 können sich Eigentümer auf die Einrede der Verjährung berufen und die Rückzahlung des Geldes auch dann verweigern, wenn Sie es längst erhalten haben.
Um diese rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden müssen alle Mieter, die noch kein Geld bekommen haben im Laufe des Jahres 2005 eine Klage beim zuständigen Amtsgericht Darmstadt erheben. Nur dadurch kann der drohende Eintritt der Verjährung verhindert werden.
Über einen Mahnbescheid ist das Problem nicht zu lösen, da die Mieter in aller Regel den Betrag der ihnen zustehenden Rückerstattung nicht kennen. Es muss also über eine so genannte Stufenklage beim Gericht zunächst die Abrechnung der Rückerstattung eingeklagt werden und dann in der zweiten Stufe die Rückzahlung eines sich eventuell ergebenden Guthabens.
Mieter die also bisher nichts bekommen haben sollten sich in aller Deutlichkeit mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen und sich nicht mehr vertrösten lassen. Auch die Zusicherung des Vermieters, eine korrekte Abrechnung werde noch erfolgen, hindert ihn grundsätzlich nicht daran, später dennoch die Einrede der Verjährung zu erheben.
Nehmen Sie auf jeden Fall die Hilfe ihrer Rechtsberater beim Mieterverein in Anspruch.
Nach Aussagen der Stadt Darmstadt wurden bisher vorliegende Rückzahlungen gegliedert nach den einzelnen Abrechnungsphasen geleistet:
Phase I: 1989 bis 1994
Bis auf wenige Einzelfälle wurde das Geld über Order-schecks an die Eigentümer ausgezahlt. Es handelt sich um 0,23 Euro pro Kubikmeter Wasser. Die Stadt hat keine korrigierten Abwasserbescheide erstellt. Von der Summe von insgesamt 13,4 Millionen € wurden 12,6 Millionen € von den Eigentümern bislang ein-gelöst. Lediglich in Einzel-fällen mussten die Adressen nachbearbeitet werden.
Phase II: 1995 bis 1998
es kommt ein Gesamtbetrag von 30 Millionen € für diesen Zeitraum zur Auszahlung. Die Auszahlungen verzögern sich allerdings mindestens bis zum vierten Quartal des Jahres 2004 Informieren Sie sich jeweils aktuell.
Phase III: 1999 bis 2002
die Rückerstattungen wurden bereits im Oktober 2002 an die Eigentümer ausgezahlt. Kontrollieren Sie unbedingt die korrigierten Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbescheide, da die Stadtverrechnungen mit fälligen Forderungen vorgenommen hat.
Auskünfte erteilt das Kassen- und Steueramt der Stadt Darmstadt auch an Mieter. Mieter können dort zumindest in Erfahrung bringen, ob überhaupt Geld an den Eigentümer ausgezahlt wurde.
Telefon: 06151/13-2594
Seit 1.9.20 02 werden die Abwasserkosten aufgeteilt in eine Gebühr für Schmutzwasser und eine Gebühr für Niederschlagswasser. Über jede Gebühr ergeht ein eigener Bescheid.
Es wird also keine neue Gebühr eingeführt, sondern die bestehenden Kosten der Abwasserbeseitigung werden unterschiedlich aufgeteilt.
Woran orientiert sich das Gebührensplitting?
Der Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr ist das verbrauchte Frischwasser.
Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte Fläche auf dem Grundstück.
Gebührenmaßstab = die Grundlage, nach der die Gebühren berechnet werden.
Frischwasser Maßstab = Gebühren für Abwasser werden nach der Menge des verbrauchten Frischwassers berechnet.
Versiegelte Fläche = im vorliegenden Zusammenhang jene Fläche, von der Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Also z.B. von Dachflächen, Straßen, Parkplätzen etc.
Warum jetzt Gebührensplitting in Darmstadt?
Das Gebührensplitting wurde der Stadt durch das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgegeben. Nach ständiger Rechtsprechung muss bei der Gebührenerhebung die Einleitung von Regenwasser gesondert berücksichtigt werden, wenn die Kosten für die Beseitigung des Regenwassers erheblich sind (= über zwölf Prozent). Dies ist in Darmstadt bereits seit 1981 der Fall.
Was bewirkt das Gebührensplitting?
Erhebt eine Stadt nur Abwassergebühren für Schmutzwasser, gibt es keinen Anreiz, Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation einzuleiten. Wenn dieser Anreiz fehlt, werden immer größere Mengen an Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet. Die Folge ist: die Klärwerke müssen höher dimensioniert werden, sie arbeiten relativ ineffizient und die Gebühren für alle steigen.
Die gesonderte Niederschlagsgebühr soll dagegen den Anreiz verstärken, eine Versiegelung von Flächen zu unterlassen beziehungsweise das entstehende Niederschlagswasser durch geeignete technische Maßnahmen versickern zu lassen. Dadurch werden die Klärwerke entlastet.
Zwei neue Abwassersatzungin sind zum 1.9.2002 in Kraft getreten: die Abwasserbeseitigungssatzung sowie die Abwassergebührensatzung.
Letztere sieht folgende Neuberechnung der Gebühren ab 1.9.02 vor:
Für Schmutzwasser 2,92 € (5,71 DM) / m³
Für Niederschlagswasser 0,69 € (1,35 DM)/m³
Diese Gebührensenkung gilt rückwirkend bis 1995. Die von Januar 95 bis August 02 überzahlten Abwassergebühren wird die Stadt in zwei Phasen an die Gebühren-schuldner, das sind in der Regel die Eigentümer, zurückzahlen.
Bei vermietetem Wohnraum muss der Eigentümer diese Beträge selbstverständlich an die Mieter weiterleiten, die die Abwasserkosten in dieser Zeit tatsächlich gezahlt haben. Das sind diejenigen Mieter, die in diesem Zeitraum eine Wohnung gemietet hatten.
Unser Praxis-Tipp:
Wenn Sie in der Zwischenzeit verzogen sind, melden Sie sich unbedingt mit Ihrer neuen Adresse beim alten Vermieter. Die Rückzahlungen stehen Ihnen zu und nicht den Mietern, die derzeit in den Wohnungen leben.
Wie geht es weiter
Ob der Streit den Verbrauchern für die Zukunft viel bringt, ist eher zweifelhaft. Klar ist lediglich, dass die Abwassergebührensatzung vermutlich nach einer Geltungsdauer von zwei Jahren wiederum den tatsächlichen Kalkulationen angepasst werden wird. Das wäre noch vor Ablauf des Jahres 2004. Da die Gebührensenkung im Grunde eher eine "Gebührenverschiebung" und somit von geringer Dauer gewesen ist, muss bereits ab dem Jahr 2004 wieder mit einer neuen Gebührensatzung gerechnet werden.
Bereits im Jahr 2002 hatten die Mitglieder des Stadtforums Abwasser, dem auch der Mieterverein Darmstadt angehörte, deutlich darauf hingewiesen, dass eine zumindest 11-prozentige Gebührensteigerungen bereits ab 2004 vorprogrammiert ist. Die erfolgte Senkung um diesen Betrag wurde nämlich durch eine einmalige Rückzahlung der Südhessischen Gas- und Wasser AG belegt. Da diese Zahlung der Hauptfaktor der damaligen Gebührensenkung war und eine Wiederholung in dieser Größenordnung nicht zu erwarten ist, dürfte die nächste Gebührenerhöhungen nicht lange auf sich warten lassen.
Zusätzlich wird die Gebührensenkung spätestens dann schrumpfen, wenn die Stadt Darmstadt die derzeit durch die Kläranlage hindurch fließenden städtischen Bäche umleitet. Konkrete Pläne für diese Vorhaben liegen bereits in den Schubladen der Verwaltung. Mit einer Umsetzung der Projekte ist in kürzester Zeit zu rechnen. Die anschließend folgende Verringerung des städtischen Anteils an Regenwasser wird die Gebühren wiederum in einer deutlichen Größenordnung steigen lassen.
Spätestens mit dem Jahr 2005 dürfen wir also mit Spannung erwarten, wieviel von der gepriesenen Gebührensenkung übrig bleiben wird
Gebührensplitting verteilt die Abwasserkosten damit verursachergerecht und liefert einen Anreiz, die ökologisch unerwünschte Einleitung von Regenwasser in die Kanäle zu reduzieren und stattdessen an Ort und Stelle versickern zu lassen.
Die Rückabwicklung der zu viel gezahlten Abwassergebühren erfolgt in drei voneinander unabhängig zu betrachtenden Zeiträumen:
Betrachten Sie diese drei Zeiträume immer voneinander getrennt bei der Rückabwicklung. Nur so behalten Sie den Überblick. Im Einzelnen ergibt sich Folgendes:
Phase 1 Abwassererstattung für die Zeit 1.1.99 bis 31.8.02
Das Geld wurde bereits an die Eigentümer bezahlt!
Für diesen Zeitraum wurden bereits im Oktober 2002 die Berichtigungsbescheide für Niederschlagswasser und Schmutzwasser getrennt an die Eigentümer verschickt und die Rückerstattungen ausgezahlt. D.h. jeder Eigentümer hat für diesen Zeitraum sowohl Geld wie auch Bescheide erhalten. Mieter, die bisher vom Vermieter für diesen Zeitraum keinerlei Abrechnung oder Erstattung bekommen haben, sollten unbedingt unter Fristsetzung eine Mahnung verschicken.
Ihr Vermieter hat für diesen Zeitraum bereits Geld erhalten!
Lediglich in Einzelfällen, nämlich bei Grundstücken mit größeren versiegelten Flächen konnte es für diesen Zeitraum auch Nachzahlungen geben. Dies dürfte bei Wohngebäuden jedoch so gut wie ausgeschlossen sein.
Problematisch ist, dass die Stadt Darmstadt in den Berichtigungsbescheiden in großem Stil Aufrechnungen mit Gegenforderungen vorgenommen hat. Hatte der Eigentümer also bei der Stadt zu diesem Zeitpunkt Schulden, wurden diese einfach mit der Erstattung verrechnet. Dies ist zwar zulässig, hat aber nach unserer Erfahrung dazu geführt, dass die Bescheide in höchstem Maße unübersichtlich und für viele Eigentümer nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind. Mieter sollten deshalb immer darauf bestehen, dass sie eine Kopie der beiden Gebührenbescheide erhalten. Nur so lässt sich überprüfen, ob der als Saldo ausgewiesene Betrag auch dem echten Rückerstattungsbetrag entspricht. Hat die Stadt nämlich Forderungen gegen den Eigentümer vom Rückerstattungsbetrag abgezogen, entspricht der Saldo nicht dem Erstattungsbetrag, der den Mietern zusteht. Kompliziert - aber lösbar!
Unser Praxis-Tipp:
Fordern Sie beim Vermieter eine Abrechnung über die Zeit 1.1.99 bis 31.8.02 und die Kopien der beiden Bescheide der Stadt Darmstadt an und lassen Sie diese überprüfen.
Phase 2 Abwassererstattung für die Zeit 1.1.95 bis 31.12.98
Das Geld wurde noch nicht an die Eigentümer erstattet.
Für diesen Zeitraum wurden von der Stadt bisher weder korrigierte Bescheide verschickt noch Erstattungen geleistet. Ihr Vermieter kann also diesen Zeitraum tatsächlich noch nicht abgerechnen. Er hat noch kein Geld erhalten. Von der Stadt Darmstadt wurde in Aussicht gestellt, dass die Bescheide im Laufe des vierten Quartals 2004 verschickt würden.
Für diesen Zeitraum wird die Stadt ausschließlich Erstattungen vornehmen. Es kann nichts verrechnet werden. Es steht jedem Mieter also definitiv aus diesem Zeitraum ein gewisser Betrag zu.
Informieren Sie sich jeweils aktuell. Wir werden über den neuesten Stand der Angelegenheit berichten.
Phase 3 Abwassererstattung für die Zeit 1989 bis 1994
Das Geld wurde bereits an die Eigentümer erstattet!
Der Grund für die Abwassergebührenerstattung aus diesem Zeitraum hat mit dem Verwaltungsgerichtsurteil, in dem die Gebührensatzung der Stadt Darmstadt für rechtswidrig erklärt worden war, nichts zu tun. Es handelt sich lediglich um eine zufällig zeitgleiche Rückerstattung der Südhessischen Gas- und Wasser AG in einer Gesamthöhe von rund 10 Millionen €. Bei einer Überprüfung war festgestellt worden, dass im Zeitraum 1989 bis 1994 von der Südhessischen Gas- und Wasser AG zu hohe Gebühren von den Gebührenschuldnern eingezogen worden waren. Dieser Gesamtbetrag und die Zinsen wurden von der Stadt Darmstadt im Dezember 2003 an die Eigentümer erstattet.
Da diese Erstattung einen anderen Rechtsgrund hat gibt es für diesen Zeitraum keine geänderten Gebührenbescheide. Stattdessen hat die Stadt Darmstadt den errechneten Betrag pro Liegenschaft an die damaligen Eigentümer per Orderscheck überwiesen. Die Schecks sind im Dezember 2003 an die bis dahin ermittelten Eigentümer herausgegangen. Es handelt sich um einen Betrag von 0,23 € pro verbrauchtem Kubikmeter Wasser. Jeder Mieter kann also berechnen, wie hoch ungefähr der Betrag sein wird, den er aus diesem Rückzahlungsposten zu erwarten hat.
Mieter, die noch keine Nachricht vom Vermieter über diesen Zeitraum erhalten haben, können sich< jetzt an den Vermieter wenden. Hat der Eigentümer der Jahre 1989 bis 1994 in der Zwischenzeit gewechselt, sollten Sie sich an Ihren aktuellen Vermieter nur dann wenden, wenn der alte Vermieter für Sie nicht mehr ermittel-bar ist. In diesem Fall sollten Sie Ihren momentanen Vermieter bitten, sich bei der Stadt Darmstadt um eine Auszahlung zu bemühen. Die Stadt wird nach eigenen Aussagen nämlich Beträge, für nicht mehr ermittelbare Eigentümer dieses Zeitraums in eine Rücklage nehmen.
Unser Praxis-Tipp:
Sollte sich Ihr Vermieter weigern, wenden Sie sich selbst an die Stadt um zu verhindern, dass das Ihnen zustehende Geld in einer Rücklage verschwindet. Hilft Ihnen die Stadt nicht, informieren Sie uns!
Sollten Sie selbst in der Zwischenzeit verzogen sein, melden Sie sich unbedingt mit Ihrer neuen Anschrift bei Ihrem damaligen Vermieter. Die Gebührenrückerstattung steht Ihnen zu.
Bereits frühzeitig hatte der Mieterverein Darmstadt darauf aufmerksam gemacht, dass ein erheblicher Anteil der überzahlten Gebühren von Mietern geleistet wurden, ergo auch die Erstattung diesen zusteht. Achselzuckend verweigert sich die Stadt nach wie vor dem Problem, ob und wie das Geld die Mieter erreichen wird. Man sei zuversichtlich, dass das Geld auch an diejenigen weitergegeben wird, die vor jetzt annähernd dreizehn Jahren auch die Überzahlungen geleistet haben, zeigen sich die Verantwortlichen bei der Stadt optimistisch. Genauere Vorstellungen über die praktische Umsetzung gibt es allerdings nicht. Gegenüber aufgeregten Mietern wird der - juristisch einwandfreie - Standpunkt eingenommen, Mieter hätten gegenüber der Stadt gar keine Ansprüche. Dass der Stadtkämmerer aber so gar kein Verständnis dafür hat, dass sich verunsicherte Mieter an die Stadtverwaltung wenden, zeigt, dass es mit der vielbeschworenen Gebührengerechtigkeit nicht weit her ist.
Dabei ist nicht nur ein Großteil der Mieter bereits längst aus der betreffenden Wohnung ausgezogen, hat häufig sogar Darmstadt ganz verlassen. Auch bei den Eigentümern haben sich in den vergangenen Jahren erhebliche Eigentümerwechsel vollzogen. Eigentümer sind verstorben, Erbengemeinschaften sind Rechtsnachfolger. Diese haben Immobilien häufig weiterverkauft.
Man erinnere sich:
Die Neunziger Jahre sind wohnungspolitisch gekennzeichnet durch die massive Verschleuderung öffentlichen Wohnraums. Ehemals öffentlich geförderte Wohnungen, beispielsweise in Kranichstein wurden umgewandelt und als Eigentumswohnungen zum Teil mit mehrfachem Eigentümerwechsel verkauft.
Das Schicksal der ehemaligen Postwohnungen zeigt exemplarisch, wie sich die Umwandlung in Eigentumswohungen trotz aller politischer Beteuerungen zur zunehmenden Bedrohung für Tausende von alteingesessenen Mietern zuspitzte. Ende der achtziger Jahre noch im Eigentum des Postwohnungsunternehmens DAHEIM, wechselten diese zur späteren WohnBau Rhein-Main AG. Ende der Neunziger Jahre wurden in Darmstadt allein 1.400 Postwohnungen wiederum an die Corpus Immobilien aus Köln verkauft. Mittlerweile wurde das Paket aufgesplittert in eine Vielzahl von verschiedenen Eigentümern, die teils ganze Liegenschaften, teils aber auch nur einzelne Eigentumswohnungen kauften.
Selbst wenn ein Mieter also seit dreißig Jahren in seiner Wohnung lebt:
Wer ist betroffen?
Betroffen ist jeder, der im Zeitraum von 1989 bis 2001 irgendwann einmal eine Wohnung in Darmstadt gemietet hatte und neben seiner Miete Wasser- und Kanalkosten bezahlt hat.
Was ist derzeit zu tun?
Was ist zu tun wenn der Vermieter gewechselt hat?
Was hat der Vermieter zu tun?
Nach Erhalt der geänderten Gebührenbescheide muss der Vermieter die ursprünglich erteilten Betriebskostenabrechnung im Punkt Kanalkosten neu erstellen. Mieter, deren Wasserkosten über einen Wasserzähler nach Verbrauch umgerechnet wurden, müssen eine entsprechende Zurückverteilung über diesen Verbrauch erhalten. Bei einer Verteilung über Personenzahl oder Wohnfläche muss die Rückrechnung über den gewählten Verteilungsschlüssel erfolgen. Kontrollieren Sie dies anhand eigener Betriebskostenabrechnungen. Bieten Sie Ihrem Vermieter unter Umständen an, ihm Kopien noch bei Ihnen vorhandener Abrechnungen zur Verfügung zu stellen. In vielen Fällen wird auch bei privaten Vermieter das Problem bestehen, dass Abrechnungsunterlagen nicht lange genug aufbewahrt wurden.
Berichten Sie uns von ihren Erfahrungen!
Der Mieterverein Darmstadt wird sich auch weiterhin für die Belange der Mieter in der leidigen Abwasseraffäre einsetzen und die Rückabwicklung in den nächsten sechs Monaten kritisch begleiten. Berichten Sie uns von Ihren praktischen Erfahrungen mit der Rückzahlung der Gelder. Informieren Sie uns über lautere und unlautere Vermieter im Umgang mit Kanalkosten. Wir werden es als Verein und Lobby der Mieter gerne übernehmen, Ihre Kritik über den praktische Umgang mit Verbrauchergerechtigkeit gegenüber den politisch Verantwortlichen zum Ausdruck zu bringen.
Urteil des Verwaltungserichts aus dem Jahr 2001
aktualisiert am 18.04.2008