In besonderen Einzelfällen bieten wir Mitgliedschaften zu gesonderten Konditionen an, um auch Ihnen eine kompetente Mietrechtsberatung zu ermöglichen.
Für Hartz IV Empfänger bieten wir nach entsprechendem Nachweis über den Bezug von ALG II eine Mitgliedschaft zu Sonderkonditionen an. Informationen betreffend der gesonderten Mitgliedsbedingungen erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle unter der Rufnummer 06151/497990.
Sie sind StudentIn oder Auszubildende(r) und haben ein entsprechend geringes Einkommen. Gegen Vorlage einer Studien- oder Ausbildungsbescheinigung erhalten Sie eine Sondermitgliedschaft. Der Beitrag beträgt 50 Euro für ein Jahr.
Sie beziehen Sozialhilfe bei der Stadt Darmstadt oder dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamtes nach einem Mieterschutzbrief. Sie können sich mit diesem Formular ohne zusätzliche Kosten für Sie direkt bei uns beraten lassen.
Sie planen Ihren Wegzug oder den Umzug ins Eigenheim. In besonders gelagerten Ausnahmefällen ermöglicht der Verein eine auf die Dauer von einem Jahr begrenzte Mitgliedschaft zu gesonderten Konditionen. Diese Möglichkeit ist begrenzt auf folgenden Interessenlagen:
Der Beitrag beträgt 150 Euro. Eine Verlängerung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
In allen diesen Fällen enthält der Mitgliedsbeitrag nicht den Bezug der Mieterzeitung. Sie können sich aber gerne ein Exemplar der Zeitung in unserer Geschäftsstelle abholen. Die Aufnahmegebühr entfällt. Für Zusatzleistungen gelten die üblichen Mitgliedsbedingungen. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf eines Jahres.
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