Im November 2014 hat die Bundesregierung dem Bundestag ihren Entwurf eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes vorgelegt durch das unter anderem die seit langem diskutierte Mietpreisbremse bei Wiedervermietungsmieten eingeführt werden soll. (Bundestagsdrucksache 18/3121).
Leider enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Einschränkungen und Ausnahmen, die die Mietpreisbreme im Ergebnis erheblich abschwächen und der Gefahr aussetzen den größten Teil ihrer beabsichtigten Wirkung zu verfehlen.