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Keine Ankündigung der Modernisierung - Mieterhöhung trotzdem zulässig

BGH VIII ZR 164/10

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Mieterhöhung wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen auch dann möglich ist, wenn der Vermieter die Baumaßnahme nicht angekündigt hat. Der BGH gab insoweit einem Berliner Vermieter Recht, der zunächst den Einbau eines Fahrstuhls als Modernisierungsmaßnahme ordnungsgemäß angkündigte. Nach den Protesten der 86 Jahre alten Mieterin, die den drastischen Mietanstieg ablehnte, zog der Vermieter zunächst die Modernisierungsankündigung zurück. Kurze Zeit später baute er den Fahstuhl trotzdem ein und schickte der Mieterin eine Mieterhöhung von 120,78 € monatlich. Die Miete hat sich hiernach für die Mieterin um 35 % erhöht.

Eine erneute Ankündigung der Maßnahme ist nicht erfolgt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshof, der der Mieterhöhung stattgegeben hat, ist falsch. Eine Mieterhöhung soll nur dann möglich sein, wenn die Modernisierungsmaßnahme auf fristgemäß vor Durchführung der Baumaßnahmen angekündigt wurde und sich der Mieter auch gegen die Maßnahme zur Wehr setzten kann.