Darmstädter Mietspiegel

Qualifizierter Mietspiegel Darmstadt 2026

Magistrat beschließt neuen Qualifizierten Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am Mittwoch (10.) den neuen Qualifizierten Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026 beschlossen.

Nach den durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) wissenschaftlich ermittelten Werten ist in Darmstadt die Durchschnittsmiete in Höhe von 10,44 Euro pro Quadratmeter aus dem Jahr 2022 durch die Fortschreibung im Jahr 2024 auf 11,72 Euro pro Quadratmeter und im Jahr 2026 aufgrund der Neuerstellung des Qualifizierten Mietspiegels auf nunmehr 11,81 Euro pro Quadratmeter gestiegen.

„Darmstadt ist seit Jahren eine sehr attraktive, dynamische Stadt im Rhein-Main-Gebiet, was sich durch den Zuzug von Familien, Studierenden oder Einzelhaushalten am Wohnungsmarkt bemerkbar macht. Die nun vorliegenden Zahlen der etwas niedrigeren Steigerung aus den Erhebungen des IWU bestärken mich darin, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt weiterhin bezahlbaren Wohnraum schaffen muss. Die Bereitstellung und Erhaltung preisgünstiger Wohnräume hat für uns im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts der Wissenschaftsstadt Darmstadt oberste Priorität. Der Qualifizierte Mietspiegel leistet gute Dienste für Bestandsmietverträge, um Mieterhöhungen zu berechnen und deren Angemessenheit zu prüfen. Auch für die Überprüfungen im Hinblick auf die in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestehende Mietpreisbremse ist er ein wichtiges Instrument“, so Bürgermeisterin Barbara Akdeniz.

Die Auswertung der Mieterinnen- und Mieterbefragungen hat ergeben, dass es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt verstärkt Verdachtsfälle gibt, die unter den Verstoß gegen die Mietpreisbremse oder gegen § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) wegen Mietüberhöhung fallen. Diese Mieten fließen in den Mietspiegel ein, da es derzeit aber keine eindeutige gesetzliche Regelung für die Anwendung nach der Mietspiegelverordnung gibt, können diese Fälle bei der wissenschaftlichen Auswertung durch das IWU ohne ein rechtliches Risiko noch nicht herausgerechnet werden.

Dazu Bürgermeisterin Akdeniz: „Es ist unbefriedigend, dass es von Seiten der Gesetzgebung hierfür noch keine entsprechenden Vorgaben gibt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ihren Beitrag dazu leisten, indem die vorliegenden Auswertungen als zusätzliche Hinweise an den Bundestag weitergegeben werden. Derzeit finden im Rahmen der Mietrechtsdiskussion auf Bundesebene verstärkte Evaluierungen statt, die diese Themen eindeutiger und klarer regeln sollen“.

Bürgermeisterin Akdeniz appelliert an Mieterinnen und Mieter von ihrem Recht der vorherigen Mietpreisüberprüfung bei einem Neuvertragsabschluss Gebrauch zu machen, da dieses rechtliche Schutzinstrument sonst seine Wirkung zum Schutz einer ungebremsten Mietentwicklung nicht entfalten kann. Aufgrund der vielfältigen gesetzlichen Regelungen empfiehlt sie eine individuelle Beratung durch das Amt für Wohnungswesen oder den Mieterbund Darmstadt.

„Der Mietspiegel bleibt ein unverzichtbares Schutzinstrument, das Mietern wichtige Rechtssicherheit bietet und unberechtigte Erhöhungen effektiv blockiert. Doch solange seine gesetzliche Berechnungsgrundlage vor allem die teuren Neuvermietungen berücksichtigt, dreht er die allgemeine Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt ungewollt immer weiter nach oben“, führt Dr. Kyra Seidenberg, Vorständin des Mieterbundes Darmstadt Region Südhessen e.V., dazu aus.

Und Thomas Bellmer, Geschäftsführer von Haus & Grund Darmstadt e.V., sagt: „Für alle Marktbeteiligten ist der Mietspiegel ein wichtiges Instrument. Mieterhöhungen sind zur Modernisierung und zum Erhalt des Gebäudebestands bei steigenden Bau- und Handwerkerkosten unumgänglich. Wir bedauern die Einzelfälle mit erheblicher Abweichung der Mieten nach oben, wenngleich es sich nur um Verdachtsfälle handelt. Das ist allerdings kein Grund für generelles Misstrauen, denn wir stellen täglich fest, dass unsere Mitglieder deutlich geringere Mieten vereinnahmen, insbesondere weil sie die Erhöhungsmöglichkeiten aus Rücksicht auf ihre Mieter nicht ausnutzen. Die Wohnraumknappheit ist insbesondere eine Folge der permanenten Regulierung und der Mietpreisbremse. Selbst die EU-Kommission hat jüngst festgestellt, dass die Mietregulierungen in Deutschland nicht die Ursachen von Wohnraumknappheit bekämpfen, sondern private Investitionsanreize schwächen und die effiziente Nutzung des vorhandenen Wohnraums behindern. Wer günstigen Wohnraum möchte, der muss das Umfeld für die Anbieter von Wohnraum attraktiv machen und nicht immer strenger regulieren. Wir setzen uns in diesem Marktumfeld dafür ein, dass Immobilien auch in Zukunft noch von Privatpersonen gehalten werden und Wohnraum dadurch bezahlbar bleibt."

Die Erstellung von Mietspiegeln in der Bundesrepublik Deutschland, ob einfache oder qualifizierte bekommt einen immer höheren Stellenwert, was sich im Mietspiegelreformgesetz (gültig ab 01.07.2022) widerspiegelt. Ein Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche durchschnittliche Nettomiete. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnraum transparent zu machen und Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden. Er ist weiterhin ein wichtiges Instrument zur Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten, z.B. für die Bewertungen von Mietgutachten, aber auch für Gerichte, um dort in Streitfällen über Vergleichsmieten die Entscheidungen zu erleichtern.

An der Erstellung des neuen Qualifizierten Mietspiegels 2026 der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben in einer dafür gebildeten Mietspiegelkommission Vertretungen vom Mieterbund Darmstadt, Region Südhessen e.V., von Haus & Grund Darmstadt e.V., vom Amtsgericht Darmstadt – Zivilabteilung, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte, von der bauverein AG in Vertretung für die Wohnungswirtschaft, vom Amt für Wohnungswesen und die Wohnungsdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bürgermeisterin Akdeniz, mitgearbeitet.

Akdeniz bedankt sich bei allen, die an der Befragung zur Erstellung des neuen Qualifizierten Mietspiegels teilgenommen haben und damit dazu beigetragen haben, um den Mietmarkt in Darmstadt weiterhin transparent darstellen zu können. „Mit ihrer Teilnahme haben sie einen Beitrag dafür geleistet, dass ein unkontrolliertes Steigen der Mietpreise verhindert werden und eine repräsentative Darstellung der tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Markt erfolgen konnte. Hierdurch wirkt der Mietspiegel entsprechend regulierend und erspart bei Mieterhöhungen durch die nicht erlaubte Benennung von anderen Vergleichswohnungen ein willkürliches und unkontrolliertes Anheben der Mieten“, so Akdeniz.

Der neue Qualifizierte Mietspiegel ist in kommentierter Form auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter www.darmstadt.de, Suchbegriff „Qualifizierter Mietspiegel 2026“ abrufbar. Auf Wunsch kann ein schriftliches Exemplar für eine Schutzgebühr in Höhe von 2,00 Euro zugesandt werden. Personen, die eine Teilhabekarte besitzen, erhalten das schriftliche Exemplar kostenfrei.

Mit dem neuen Qualifizierten Mietspiegel wird weiterhin eine Online-Mietspiegelberechnung auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellt, was eine vereinfachte Berechnung ermöglicht.

https://www.darmstadt.de/mietrechner/

Der neue Mietspiegel für Darmstadt 2024

Gültig ab dem 23.05.2024

Darmstadt hat einen neuen Mietspiegel 2024. Dieser wird in den nächsten zwei Jahren die Grundlage für Mieterhöhungen bei frei finanzierten Wohnungen legen. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in Darmstadt ortsübliche Vergleichsmiete. Er trägt maßgeblich dazu bei das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien zu vermeiden.

Der Mietspiegel 2024 der Stadt Darmstadt dokumentiert die katastrophale Entwicklung der Wohnungsmieten in Darmstadt: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist innerhalb von zwei Jahren um 12,25 % auf durchschnittlich 11,72 € pro Quadratmeter gestiegen.

Alle Mietenden müssen nun leider wieder mit einer Erhöhung ihrer Grundmiete auf die Mietspiegel-Miete rechnen. Hinzu kommen die stark gestiegenen Preise für Heizung, Warmwasser und Strom im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen und erhöhter Vorauszahlungen.

Schon bisher war Darmstadt Spitzenreiter: Im Jahr 2018 mussten in Darmstadt mehr als 20 % der Haushalte über die Hälfte ihres Einkommens für die Miete ausgeben, wie die Hans Böckler Stiftung in einer Studie ermittelt hat. Bei einem Anstieg der Mieten um durchschnittlich 12,25 % wird dieser Anteil der Haushalte inzwischen noch weiter gestiegen sein, denn die Einkommenssteigerungen konnten bei Weitem nicht mithalten. Bei diesen Zahlen werden sich zwangsläufig immer mehr Menschen das Wohnen in unserer schönen Stadt nicht mehr leisten können gleichwohl die erhebliche Steigerungsrate ein bundesweites Problem darstellt.

Mieterinnen und Mieter sind unterschiedlich stark betroffen, denn der Mietspiegel enthält zahlreiche Kriterien zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Je nach Größe, Baujahr, Lage und Ausstattung ergeben sich unterschiedlich hohe Mietsteigerungen. Bei Berücksichtigung der Zu- und Abschlagsmerkmale, die neben der sogenannten Basismiete eine Rolle spielen, kann der Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete daher für manche Wohnungen sogar über 12,25 % liegen.

Geschützt sind Mieter nur durch die Kappungsgrenze, die Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren auf 15 % begrenzt.

Der Mietspiegel dokumentiert als statistische Erhebung, was sich in den letzten sechs Jahren auf dem Darmstädter Wohnungsmarkt abgespielt hat. Da der Mietspiegel zur Begründung von Mieterhöhungen verwendet werden kann, führt er jedoch regelmäßig dazu, dass nun auch die Mieten von solchen Wohnungen erhöht werden, die bisher noch nicht oder nicht in vollem Umfang von den massiven Mieterhöhungen betroffen waren. Dadurch steigt die durchschnittliche Miete und so dreht sich die Spirale immer höher.

Eine Erhöhung um 12,25 % auf 11,72 € bedeutet für eine durchschnittliche 80-Quadratmeterwohnung eine Erhöhung um fast 1300 € pro Jahr. Derartige Mietsteigerungen sind selbst für Durchschnittsverdiener kaum leistbar und übersteigen die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten einkommensschwächerer Haushalte, zumal die explodierenden Kosten für Heizung, Warmwasser und Strom noch hinzukommen.

Nur ein vorübergehender Mietenstopp verschafft uns die Zeit, um den Wohnungsbau und weitere Instrumente zur Normalisierung des Wohnungsmarkts voranzubringen, damit Wohnen für Mietende bezahlbar bleibt. Nicht nur der Bundesgesetzgeber ist gefragt, sondern auch die Kommunalpolitik.

 

Was können Mieterinnen und Mieter tun?

Machen Sie sich bei den Verantwortlichen in der Politik bemerkbar und unterstützen Sie mit uns die bundesweite Kampagne für einen Mietenstopp:

https://mietenstopp.de

Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten oder in den letzten drei Jahren einen Mietvertrag in Darmstadt abgeschlossen haben, nutzen Sie die Gelegenheit, die Miethöhe durch uns überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mietspiegel für Darmstadt 2022

Darmstadt hat einen neuen Mietspiegel 2022. Dieser wird in den nächsten zwei Jahren die Grundlage für Mieterhöhungen bei frei finanzierten Wohnungen legen. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in Darmstadt ortsübliche Vergleichsmiete. Er trägt maßgeblich dazu bei das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien zu vermeiden.

Der Mietspiegel 2022 der Stadt Darmstadt dokumentiert die katastrophale Entwicklung der Wohnungsmieten in Darmstadt: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist innerhalb von vier Jahren um 17,4 % auf durchschnittlich 10,44 € pro Quadratmeter gestiegen.

Damit hat Darmstadt sogar Frankfurt überholt, wo die ortsübliche Vergleichsmiete nur um knapp 9 % auf 10,29 € pro Quadratmeter gestiegen ist.

Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel gibt die statistisch erhobenen Wohnungsmieten wieder, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder verändert wurden, die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete. Mieten, die längere Zeit nicht verändert wurden, fließen nicht in den Mietspiegel ein.

In bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete maximal auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden. Anhand des Mietspiegels ist also überprüfbar, ob Mieterhöhungsverlangen die rechtlich zulässige Grenze einhalten.

Zusätzlich muss die Kappungsgrenze eingehalten werden. Danach darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 % erhöht werden.

Beim Neuabschluss von Mietverträgen darf die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % überschritten werden, sofern keine Ausnahmeregelung greift, wie zum Beispiel für Neubauten.

Wer soll das bezahlen? Wer ist betroffen?

Alle Mietenden, die nicht das Glück hatten, eine Sozialwohnung zu ergattern, müssen jetzt mit einer Erhöhung ihrer Grundmiete auf die Mietspiegel-Miete rechnen. Hinzu kommen die stark gestiegenen Preise für Heizung, Warmwasser und Strom im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen und erhöhter Vorauszahlungen.

Schon bisher war Darmstadt Spitzenreiter: Im Jahr 2018 mussten in Darmstadt mehr als 20 % der Haushalte über die Hälfte ihres Einkommens für die Miete ausgeben, wie die Hans Böckler Stiftung in einer Studie ermittelt hat. Bei einem Anstieg der Mieten um durchschnittlich 17,4 % wird dieser Anteil der Haushalte inzwischen noch weiter gestiegen sein, denn die Einkommenssteigerungen konnten bei Weitem nicht mithalten.

Bei diesen Zahlen werden sich zwangsläufig immer mehr Menschen das Wohnen in unserer schönen Stadt nicht mehr leisten können. Aber nicht nur die unteren Einkommensgruppen sind betroffen, denn schon im Jahr 2018 mussten knapp 59 % der Haushalte in Darmstadt über 30 % ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Die Mehrheit der Mietenden ist also von unverhältnismäßig hohen und weiter steigenden Wohnkosten betroffen.

Was macht die Politik?

Wohnungsdezernentin Barbara Akdeniz verweist auf den Bund. Nur der Bundesgesetzgeber ist zuständig für die gesetzliche Regelung der Miethöhe, wie das Scheitern des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht gezeigt hat.

Der Koalitionsvertrag im Bund sieht eine Absenkung der Kappungsgrenze von 15 auf 11 % vor, die Ampel hat aber noch kein entsprechendes Gesetz beschlossen. Weitere Regelungen zur Eindämmung der Mietpreisspirale sind nicht beabsichtigt.

Die Stadt verweist außerdem auf ihr wohnungspolitisches Konzept aus dem Jahr 2019. Darin hat sie unter anderem beschlossen, Mieterhöhungen der Bauverein AG nach dem Mietspiegel für Bezieher mittlerer Einkommen im Sinne des Wohnraumförderungsrechts auf 1 % pro Jahr zu begrenzen und 10.000 Wohnungen bis zum Jahr 2020 zur Baureife zu bringen.

Finanziell bedrängte Mieterinnen und Mieter wurden in der Pressekonferenz zur Vorstellung des aktuellen Mietspiegels von der Wohnungsdezernentin ermuntert, die Kosten ihrer Unterkunft im Rahmen von Sozialleistungen geltend zu machen.

Was sagt der Mieterbund Darmstadt?

Die Verweisung von Mieterinnen und Mietern auf Sozialleistungen ist ein Armutszeugnis. Es ist Aufgabe der Kommunalpolitik, die Stadt nicht nur attraktiv, sondern auch leistbar für ihre Bewohner zu machen. Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis, dessen Befriedigung uns finanziell nicht überfordern darf.

Das wohnungspolitische Konzept war ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch sind die Mieten in Darmstadt explodiert und sogar stärker gestiegen als in Frankfurt. Daran zeigt sich, dass das Konzept noch nicht ausreichend und nicht schnell genug wirkt. Weitere und kurzfristig wirksame Maßnahmen sind erforderlich.

Einflussmöglichkeiten auf das Mietniveau hat die Stadt Darmstadt insbesondere bei der Bauverein AG und bei der Ausweisung und Vergabe von Grundstücken für den Wohnungsbau.

Bauen, bauen, bauen wird oft als Patentrezept genannt. Wohnungsbau ist ein notwendiger, aber kein ausreichender Baustein zur Bekämpfung der Wohnungsmisere. Bauen nimmt Zeit in Anspruch - gerade angesichts aktueller Engpässe auf dem Arbeits- und Baustoffmarkt – und Neubauwohnungen sind teuer. Zu einer Entlastung auf dem Mietmarkt wird es allein durch Bautätigkeit in absehbarer Zukunft noch weniger kommen als in der Vergangenheit.

Neben verstärkter Bautätigkeit, um eine ausreichende Zahl an Wohnungen zu schaffen, sind daher vor allem Maßnahmen zur Begrenzung der Mietpreisspirale bei den schon vorhandenen Wohnungen dringend erforderlich.

Die Stadt allein kann die Mietpreisspirale nicht stoppen. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt: Wir brauchen einen bundesweiten Mietenstopp und zwar jetzt!

Nur ein vorübergehender Mietenstopp verschafft uns die Zeit, um den Wohnungsbau und weitere Instrumente zur Beruhigung des Wohnungsmarkts voranzubringen und das Wohnen für Mietende bezahlbar zu halten. Sind die Mieten erst einmal soweit gestiegen, dass viele sie sich nicht mehr leisten können, kommen alle anderen wohnungspolitischen Maßnahmen zu spät.

Was können Mieterinnen und Mieter tun?

Machen Sie sich bei den Verantwortlichen in der Politik bemerkbar und unterstützen Sie mit uns die bundesweite Kampagne für einen Mietenstopp:

https://mietenstopp.de

Wenn Sie eine Mieterhöhung erhalten oder in den letzten drei Jahren einen Mietvertrag in Darmstadt abgeschlossen haben, nutzen Sie die Gelegenheit, die Miethöhe durch uns überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mietspiegel für Darmstadt 2020

Darmstadt hat einen neuen Mietspiegel 2020, als Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels aus dem Jahre 2018. Dieser wird in den nächsten zwei Jahren die Grundlage für Mieterhöhungen bei frei finanzierten Wohnungen legen. Die Fortschreibung des aktuellen Mietspiegels erfolgte auf der Grundlage des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte.

Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in Darmstadt ortsübliche Vergleichsmiete. Er trägt maßgeblich dazu bei das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien zu vermeiden.

Die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels erfolgte durch das Darmstädter Institut Wohnen und Umwelt (IWU), welches bereits die wissenschaftliche Untersuchung zur Erstellung des Mietspiegels 2018 durchgeführt hat.

Damit ergeben sich seit dem letzten qualifizierten Mietspiegel durchaus maßvoll gesteigerte ortsübliche Vergleichsmieten, die zur Überprüfung von Mieterhöhungsforderungen innerhalb laufender Mietverhältnisse dienen.

Nach Erhalt einer Mieterhöhung sollten Mieter stets die zweimonatige Zustimmungsfrist nutzen, um die Begründetheit der Mieterhöhung durch den Mieterbund prüfen zu lassen.

Der neue Mietspiegel ist bei der Stadt Darmstadt in gedruckter Form und online auch über den Mieterbund Darmstadt erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mietspiegel für Darmstadt 2018

Darmstadt hat einen neuen qualifizierten Mietspiegel 2018. Dieser wird in den nächsten zwei Jahren die Grundlage für Mieterhöhungen bei frei finanzierten Wohnungen legen.

Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in Darmstadt ortsübliche Vergleichsmiete. Er trägt maßgeblich dazu bei das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien zu vermeiden.

Der Mietspiegel gibt die Entwicklung der Mieten in Darmstadt wieder, die in einer wissenschaftlichen Erhebung des Instituts für Wohnen und Umwelt in Darmstadt aus den Mietabschlüssen der letzten vier Jahre ermittelt worden ist. Dabei ist eine Steigerung der Mieten von durchschnittlich 8,5 Prozent seit 2014 zu verzeichnen.

Damit ergeben sich seit dem letzten qualifizierten Mietspiegel durchaus maßvoll gesteigerte ortsübliche Vergleichsmieten, die zur Überprüfung von Mieterhöhungsforderungen innerhalb laufender Mietverhältnisse dienen.

Der neue Mietspiegel der Stadt Darmstadt wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und beruht auf repräsentativen Daten, die das Institut für Wohnen und Umwelt empirisch erhoben hat. Hierbei wurde auch die energetische Beschaffenheit und Ausstattung einer Wohnung als wohnwertrelevantes Merkmal bei der Ermittlung der Vergleichsmiete berücksichtigt.

Nach Erhalt einer Mieterhöhung sollten Mieter stets die zweimonatige Zustimmungsfrist nutzen, um die Begründetheit der Mieterhöhung durch den Mieterbund prüfen zu lassen.

Der neue Mietspiegel ist bei der Stadt Darmstadt in gedruckter Form und online auch über den Mieterbund Darmstadt erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mietspiegel für Darmstadt 2016

Darmstadt hat einen neuen Mietspiegel 2016, der in den nächsten beiden Jahren die Grundlage für Mieterhöhungen bei frei finanzierten Wohnungen legen wird. Er gibt die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete in Darmstadt wieder, die in einer wissenschaftlichen Erhebung des Instituts für Wohnen und Umwelt in Darmstadt aus den Mietabschlüssen der letzten vier Jahre ermittelt worden ist.

Die Fortschreibung des Mietspiegels erfolgte nach dem Verbraucherpreisindex, der für die beiden zurückliegenden Jahre zusammen maßvolle Indexsteigerungen von 1,05 Prozent auswies. Das mit der Fortschreibung beauftragte Institut für Wohnen und Umwelt in Darmstadt konnte deshalb auf die bisherigen Tabellen des Mietspiegels 2014 zurückgreifen und die dort vorhandenen Basiswerte entsprechend hochrechnen.

Damit ergeben sich bis 2018 durchaus maßvoll gesteigerte ortsübliche Vergleichsmieten, die zur Überprüfung von Mieterhöhungsforderungen innerhalb laufender Mietverhältnisse und, seit November 2015, auch zur Überprüfung von Neuvermietungsmieten dienen. Diese dürfen bis maximal 10 Prozent über dem Mietspiegel liegen, wodurch ein weiterer rasanter Anstieg der Mieten verhindert werden soll.

Nach Erhalt einer Mieterhöhung sollten Mieter stets die zweimonatige Zustimmungsfrist nutzen, um die Begründetheit der Mieterhöhung durch den Mieterbund prüfen zu lassen.

Der neue Mietspiegel ist bei der Stadt Darmstadt in gedruckter Form und online auch über den Mieterbund Darmstadt erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.