Betriebskostenspiegel Hessen

Deutscher Mieterbund Landesverband Hessen e.V.

Der neue Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2019/2020 wurde nunmehr durch den Deutschen Mieterbund – Landesverband Hessen e.V. vorgelegt. Dem aktuellen Betriebskostenspiegel liegen tausende von Betriebskostenabrechnungen aus ganz Hessen zugrunde. Die Daten aus diesen Abrechnungen beziehen sich auf rund 650.000 Quadratmeter Mietwohnungsfläche, so dass eine umfassende und repräsentative Aussage zur Durchschnittshöhe von Betriebskosten in Hessen möglich ist.

Ziel des Betriebskostenspiegels ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit sowohl für Wohnungssuchende als auch für die hunderttausende von Haushalten in Hessen herzustellen, die jährlich Betriebskostenabrechnungen erhalten. Gleichzeitig soll der Betriebskostenspiegel Anhaltspunkte für eine Überprüfung der Abrechnung nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten liefern und Vermietern Hinweise geben, wo Einsparmöglichkeiten existieren und Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um überhöhte Betriebskosten zu reduzieren, teilt Rechtsanwältin Eva-Maria Winckelmann, Verbandsdirektorin beim Deutschen Mieterbund – Landesverband Hessen e.V., mit.

Mithilfe des Betriebskostenspiegels können zwar keine verbindlichen Überprüfungen der Abrechnungen oder der einzelnen Kostenhöhen durchgeführt werden. Abweichungen von den Durchschnittwerten des Betriebskostenspiegels können aber für den Mieter oder den Rechtsberater des jeweiligen Mietervereins Anlass sein, einzelne Kostenpositionen genauer zu überprüfen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Abrechnung Werte ausweist, die deutlich über den Daten des Betriebskostenspiegels liegen.

Neuer Betriebskostenspiegel für Hessen

Bis zu 3,59 EUR pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt
– 15 Prozent mehr als im Vorjahr –

Mieter müssen in Hessen im Durchschnitt 2,80 EUR pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete sogar bis zu 3,59 EUR pro Quadratmeter und Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2019/2020 vorlegt. Für eine 80 qm große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten knapp 3.450,00 EUR für das Abrechnungsjahr 2019/2020 aufgebracht werden. Dies ist rund 450,00 EUR mehr als im Jahr davor und entspricht einer Kostensteigerung von 15 Prozent.

Heizung und Warmwasser

Die Kosten für Heizung und Warmwasser im Abrechnungsjahr 2019//2020 liegen jetzt im Durchschnitt bei 1,19 EUR/qm und damit rund 12 Prozent höher als im Vorjahr.

Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung und von starken Preisunterschieden sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme, als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt wird.

Die vom Mieterbund ausgewerteten Daten weisen eine Bandbreite von 0,50 EUR bis 1,59 EUR pro Quadratmeter und Monat aus. Für eine 80 qm große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 1.150,00 EUR im Jahr. Letztlich entfallen damit rund 30 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser. Die Kosten haben sich insgesamt um rund 12 Prozent erhöht. Auch dieser Anstieg liegt deutlich über der sonstigen Inflation.

Alle Betriebskostenarten im Überblick

Nach der Betriebskostenverordnung dürfen – soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart – nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels sind Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2018/2019 für Hessen.

 

Heizung inkl. Warmwasser1,19 EUR
(Bandbreite 0,50 EUR bis 1,59 EUR)
Heizkosten müssen immer dann, wenn eine Heizungsanlage mindestens zwei Wohnungen versorgt, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei der Heizkostenabrechnung müssen Mieter nicht nur die reinen Brennstoffkosten für Gas, Öl oder Fernwärme zahlen, sondern auch die sogenannten Heizungsnebenkosten wie Betriebsstrom, Heizungswartung und Kosten für Wärmemessdienstfirmen.
Die Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung werden in aller Regel ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Heizkostenabrechnung.
In den nächsten Jahren ist mit weiteren Erhöhungen zu rechnen.

Wasser/Absasser 0,32 EUR
Zu den Wasserkosten gehören neben dem reinen Wassergeld auch die Kosten einer Wasseruhr inklusive regelmäßiger Eichkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung, unter Umständen auch Kosten für eine Wasseraufbereitungs-  oder eine Wasserhebeanlage. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach dem Verteilerschlüssel „Kopfzahl“ oder „Wohnfläche“. Nur im Neubaubereich muss zwingend verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet werden.
Zu den Entwässerungskosten gehören die städtischen Kanalgebühren. Hierzu können aber auch die Kosten für eine private Anlage bzw. die Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- und Sickergrube gezählt werden. Auch von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser, gehören zu den Entwässerungskosten.

Grundsteuer 0,23 EUR
In der Betriebskostenverordnung ist von „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks“ die Rede, gemeint ist die Grundsteuer.

Hauswart 0,36 EUR
(Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder Winterdienst werden nicht separat abgerechnet).

Hauswart 0,17 EUR
(Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder Winterdienst werden separat abgerechnet).
Zu den typischen Hausmeister- oder Hauswartaufgaben gehören körperliche Arbeiten, wie zum Beispiel Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung der Sammelheizung, der Warmwasserversorgung und des Fahrstuhls. Soweit der Hausmeister auch für Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten im Haus zuständig ist, gehören diesbezügliche nicht in die Betriebskostenabrechnung.
Ist der Hausmeister auch für Gartenpflegearbeiten oder die Hausreinigung verantwortlich, dürfen diese Betriebskostenpositionen in der Regel nicht mehr eigenständig abgerechnet werden, es sei denn, zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleistungen werden als Hausreinigung bzw. Gartenpflege abgerechnet.

Müllbeseitigung  0,21 EUR
Hierunter fallen die Kosten der Müllabfuhr, auch die laufenden Kosten für einen Müllschlucker, eine Müllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der Müllmengen. Keine Kosten der Müllbeseitigung sind es, wenn Container aufgestellt werden, um nach Umbau- oder Modernisierungsarbeiten Bauschutt abzufahren oder Sperrmüll zu entsorgen.

Aufzug 0,20 EUR
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Aufzugsanlage, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und die Kosten einer Notrufbereitschaft. Reparaturkosten für den Aufzug sind niemals Betriebskosten und dürfen nicht abgerechnet werden.

Gebäudereinigung 0,20 EUR
Das sind Kosten für die Säuberung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen oder Aufzug. Soweit Mieter laut Mietvertrag verpflichtet sind, die Gemeinschaftsräume selbst in regelmäßigen Abständen zu reinigen, fallen keine umlagefähigen Gebäudereinigungskosten an.

Sach- und Haftpflichtversicherungen 0,24 EUR
Gemeint sind Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug. Auch Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdbeben, zählen hierzu. Dagegen sind die Prämien für die Rechtsschutzversicherung oder die Hausratversicherung des Vermieters keine Betriebskosten.

Antenne/Kabel 0,16 EUR
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder die Kosten des Betriebs des Breitbandkabelnetzes sind umlagefähige Betriebskostenpositionen.

Gartenpflege  0,11 EUR
Das sind Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie der Neuanlegung des Rasens. Hierunter können auch Kosten für die Pflege von Spielplätzen fallen, einschließlich der Erneuerung von Sand. Die Kosten für die Neugestaltung eines Gartens gehören nicht hierzu.

Allgemeinstrom 0,06 EUR
Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie zum Beispiel Zugänge, Flur, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküche.

Straßenreinigung 0,05 EUR
Hierzu gehören die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten, die für die Säuberung der Straßen und Fußwege aufgewendet werden müssen.

Schornsteinreinigung 0,04 EUR
Hierunter fallen die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der ggf. notwendig werdenden Immissionsmessungen.

Sonstige Kosten 0,05 EUR
Hierunter können die Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Haus fallen. Auch Prüfgebühren für einen Feuerlöscher oder die Dachrinnenreinigung sind denkbare „sonstige Betriebskosten“. Voraussetzung ist aber immer, dass im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, welche Kosten unter „Sonstiges“ abgerechnet werden dürfen.

Bis zu 3,08 EUR pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt

Mieter müssen in Hessen im Durchschnitt 2,43 EUR pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete sogar bis zu 3,08 EUR pro Quadratmeter und Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2018/2019 vorlegt. Für eine 80 qm große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten knapp 3.000,00 EUR für das Abrechnungsjahr 2018/2019 aufgebracht werden.

Heizung und Warmwasser

Die Kosten für Heizung und Warmwasser im Abrechnungsjahr 2018//2019 liegen jetzt im Durchschnitt bei 1,07 EUR/qm.

Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung und von starken Preisunterschieden sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme, als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt wird.

Die vom Mieterbund ausgewerteten Daten weisen eine Bandbreite von 0,47 EUR bis 1,63 EUR pro Quadratmeter und Monat aus. Für eine 80 qm große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 1.030,00 EUR im Jahr. Letztlich entfallen damit rund 30 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.
 

Alle Betriebskostenarten im Überblick

Nach der Betriebskostenverordnung dürfen - soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart - nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels sind Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2018/2019 für Hessen. 

Heizung inkl. Warmwasser 1,07 EUR
(Bandbreite 0,47 bis 1,63 EUR)
Heizkosten müssen immer dann, wenn eine Heizungsanlage mindestens zwei Wohnungen versorgt, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei der Heizkostenabrechnung müssen Mieter nicht nur die reinen Brennstoffkosten für Gas, Öl oder Fernwärme zahlen, sondern auch die sogenannten Heizungsnebenkosten wie Betriebsstrom, Heizungswartung und Kosten für Wärmemessdienstfirmen.

Die Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung werden in aller Regel ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Heizkostenabrechnung.

Wasser / Abwasser 0,41 EUR
Zu den Wasserkosten gehören neben dem reinen Wassergeld auch die Kosten einer Wasseruhr inklusive regelmäßiger Eichkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung, unter Umständen auch Kosten für eine Wasseraufbereitungs- oder eine Wasserhebeanlage. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach dem Verteilerschlüssel „Kopfzahl" oder „Wohnfläche". Nur im Neubaubereich muss zwingend verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet werden.
Zu den Entwässerungskosten gehören die städtischen Kanalgebühren. Hierzu können aber auch die Kosten für eine private Anlage bzw. die Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- und Sickergrube gezählt werden. Auch von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser, gehören zu den Entwässerungskosten.

Grundsteuer 0,21 EUR
In der Betriebskostenverordnung ist von „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks“ die Rede, gemeint ist die Grundsteuer.

Hauswart 0,39 EUR
(Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder Winterdienst werden nicht separat abgerechnet).

Hauswart 0,15 EUR
(Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder Winterdienst werden separat abgerechnet).
Zu den typischen Hausmeister- oder Hauswartaufgaben gehören körperliche Arbeiten, wie zum Beispiel Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung der Sammelheizung, der Warmwasserversorgung und des Fahrstuhls. Soweit der Hausmeister auch für Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten im Haus zuständig ist, gehören diesbezügliche nicht in die Betriebskostenabrechnung.
Ist der Hausmeister auch für Gartenpflegearbeiten oder die Hausreinigung verantwortlich, dürfen diese Betriebskostenpositionen in der Regel nicht mehr eigenständig abgerechnet werden, es sei denn, zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleistungen werden als Hausreinigung bzw. Gartenpflege abgerechnet.

Müllbeseitigung  0,20 EUR
Hierunter fallen die Kosten der Müllabfuhr, auch die laufenden Kosten für einen Müllschlucker, eine Müllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der Müllmengen. Keine Kosten der Müllbeseitigung sind es, wenn Container aufgestellt werden, um nach Umbau- oder Modernisierungsarbeiten Bauschutt abzufahren oder Sperrmüll zu entsorgen.

Aufzug 0,18 EUR
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Aufzugsanlage, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und die Kosten einer Notrufbereitschaft. Reparaturkosten für den Aufzug sind niemals Betriebskosten und dürfen nicht abgerechnet werden.

Gebäudereinigung 0,18 EUR
Das sind Kosten für die Säuberung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen oder Aufzug. Soweit Mieter laut Mietvertrag verpflichtet sind, die Gemeinschaftsräume selbst in regelmäßigen Abständen zu reinigen, fallen keine umlagefähigen Gebäudereinigungskosten an.

Sach- und Haftpflichtversicherungen 0,23 EUR
Gemeint sind Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug. Auch Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdbeben, zählen hierzu. Dagegen sind die Prämien für die Rechtsschutzversicherung oder die Hausratversicherung des Vermieters keine Betriebskosten.

Antenne/Kabel 0,15 EUR
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder die Kosten des Betriebs des Breitbandkabelnetzes sind umlagefähige Betriebskostenpositionen.

Gartenpflege 0,11 EUR
Das sind Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie der Neuanlegung des Rasens. Hierunter können auch Kosten für die Pflege von Spielplätzen fallen, einschließlich der Erneuerung von Sand. Die Kosten für die Neugestaltung eines Gartens gehören nicht hierzu.

Allgemeinstrom 0,06 EUR
Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie zum Beispiel Zugänge, Flur, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküche.

Straßenreinigung 0,05 EUR
Hierzu gehören die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten, die für die Säuberung der Straßen und Fußwege aufgewendet werden müssen.

Schornsteinreinigung 0,04 EUR
Hierunter fallen die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der ggf. notwendig werdenden Immissionsmessungen.

Sonstige Kosten 0,04 EUR
Hierunter können die Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Haus fallen. Auch Prüfgebühren für einen Feuerlöscher oder die Dachrinnenreinigung sind denkbare „sonstige Betriebskosten“. Voraussetzung ist aber immer, dass im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, welche Kosten unter „Sonstiges“ abgerechnet werden dürfen.

2,24 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt

Mieter müssen in Hessen im Durchschnitt 2,24 EUR pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete sogar bis zu 3,37 EUR pro Quadratmeter und Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2016 vorlegt. Für eine 80 qm große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten durchschnittlich 3.235,20 EUR für das Abrechnungsjahr 2016 aufgebracht werden.

Heizung und Warmwasser 2016

Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind im Abrechnungsjahr 2016 leicht gesunken und liegen jetzt im Durchschnitt bei 1,14 EUR. Für das Jahr 2015 betrugen sie 1,22 EUR. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung und von starken Preisunterschieden sowohl zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme, als auch zwischen den einzelnen Gas- und Fernwärmeversorgern bestimmt wird.

Die vom Mieterbund ausgewerteten Daten weisen eine Bandbreite von 0,42 EUR bis 1,60 EUR pro Quadratmeter und Monat aus. Für eine 80 qm große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 1.094,40 EUR im Jahr. Letztlich entfallen damit rund 50 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.


Alle Betriebskostenarten im Überblick

Nach der Betriebskostenverordnung dürfen – soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart – nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels sind durchschnittliche Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2016 für Hessen.

Heizung inkl. Warmwasser 1,14 EUR
(Bandbreite 0,42 EUR bis 1,60 EUR)
Heizkosten müssen immer dann, wenn eine Heizungsanlage mindestens zwei Wohnungen versorgt, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei der Heizkostenabrechnung müssen Mieter nicht nur die reinen Brennstoffkosten für Gas, Öl oder Fernwärme zahlen, sondern auch die sogenannten Heizungsnebenkosten wie Betriebsstrom, Heizungswartung und Kosten für Wärmemessdienstfirmen.
Die Kosten für die zentrale Warmwasserversorgung werden in aller Regel ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Heizkostenabrechnung.

Wasser / Abwasser 0,45 EUR
Zu den Wasserkosten gehören neben dem reinen Wassergeld auch die Kosten einer Wasseruhr inklusive regelmäßiger Eichkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung, unter Umständen auch Kosten für eine Wasseraufbereitungs- oder eine Wasserhebeanlage. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach dem Verteilerschlüssel „Kopfzahl“ oder „Wohnfläche“. Nur im Neubaubereich muss zwingend verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet werden.
Zu den Entwässerungskosten gehören die städtischen Kanalgebühren. Hierzu können aber auch die Kosten für eine private Anlage bzw. die Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- und Sickergrube gezählt werden. Auch von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser, gehören zu den Entwässerungskosten.

Grundsteuer 0,19 EUR
In der Betriebskostenverordnung ist von „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks“ die Rede, gemeint ist die Grundsteuer.

Hauswart 0,36 EUR
(Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder Winterdienst werden nicht separat abgerechnet).

Hauswart 0,12 EUR
(Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder Winterdienst werden separat abgerechnet).
Zu den typischen Hausmeister- oder Hauswartaufgaben gehören körperliche Arbeiten, wie zum Beispiel Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung der Sammelheizung, der Warmwasserversorgung und des Fahrstuhls. Soweit der Hausmeister auch für Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten im Haus zuständig ist, gehören diesbezügliche nicht in die Betriebskostenabrechnung.
Ist der Hausmeister auch für Gartenpflegearbeiten oder die Hausreinigung verantwortlich, dürfen diese Betriebskostenpositionen in der Regel nicht mehr eigenständig abgerechnet werden, es sei denn, zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleistungen werden als Hausreinigung bzw. Gartenpflege abgerechnet.

Müllbeseitigung  0,18 EUR
Hierunter fallen die Kosten der Müllabfuhr, auch die laufenden Kosten für einen Müllschlucker, eine Müllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der Müllmengen. Keine Kosten der Müllbeseitigung sind es, wenn Container aufgestellt werden, um nach Umbau- oder Modernisierungsarbeiten Bauschutt abzufahren oder Sperrmüll zu entsorgen.

Aufzug 0,15 EUR
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Aufzugsanlage, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und die Kosten einer Notrufbereitschaft. Reparaturkosten für den Aufzug sind niemals Betriebskosten und dürfen nicht abgerechnet werden.

Gebäudereinigung 0,15 EUR
Das sind Kosten für die Säuberung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen oder Aufzug. Soweit Mieter laut Mietvertrag verpflichtet sind, die Gemeinschaftsräume selbst in regelmäßigen Abständen zu reinigen, fallen keine umlagefähigen Gebäudereinigungskosten an.

Sach- und Haftpflichtversicherungen 0,20 EUR
Gemeint sind Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug. Auch Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdbeben, zählen hierzu. Dagegen sind die Prämien für die Rechtsschutzversicherung oder die Hausratversicherung des Vermieters keine Betriebskosten.

Antenne/Kabel 0,14 EUR
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder die Kosten des Betriebs des Breitbandkabelnetzes sind umlagefähige Betriebskostenpositionen.

Gartenpflege 0,11 EUR
Das sind Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie der Neuanlegung des Rasens. Hierunter können auch Kosten für die Pflege von Spielplätzen fallen, einschließlich der Erneuerung von Sand. Die Kosten für die Neugestaltung eines Gartens gehören nicht hierzu.

Allgemeinstrom 0,05 EUR
Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie zum Beispiel Zugänge, Flur, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküche.

Straßenreinigung 0,05 EUR
Hierzu gehören die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten, die für die Säuberung der Straßen und Fußwege aufgewendet werden müssen.

Schornsteinreinigung 0,04 EUR
Hierunter fallen die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der ggf. notwendig werdenden Immissionsmessungen.

Sonstige Kosten 0,04 EUR
Hierunter können die Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Haus fallen. Auch Prüfgebühren für einen Feuerlöscher oder die Dachrinnenreinigung sind denkbare „sonstige Betriebskosten“. Voraussetzung ist aber immer, dass im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, welche Kosten unter „Sonstiges“ abgerechnet werden dürfen.

2,36 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt

Mieter in Hessen müssen im Durchschnitt 2,36 EUR pro Quadratmeter und Monat für Betriebskosten zahlen. Das sind 0,19 EUR mehr als im deutschlandweiten Durchschnitt. Rechnet man alle denkbaren Betriebskosten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete hier bis zu 3,40 EUR pro Quadratmeter und Monat betragen. Dies sind damit 0,22 EUR mehr als im Bundesdurchschnitt. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorlegt. Für eine 80 qm große Wohnung mussten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.264,00 EUR für das Abrechnungsjahr 2014 aufgebracht werden. Dies sind immerhin 272,00 EUR pro Monat.

Regionale/lokale Unterschiede
Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser und Müllgebühren ergeben sich regional teilweise erhebliche Preisunterschiede. Dies gilt auch für Heizkosten und Warmwasser. Hier wird die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse, den energetischen Zustand der Wohnung und starke Preisunterschiede zwischen Heizöl, Gas und Fernwärme, als auch zwischen den einzelnen Gas-und Fernwärme versorgen bestimmt.

Heizung und Warmwasser 2014
Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen im Abrechnungsjahr 2014 im Durchschnitt bei 1,44 EUR pro Quadratmeter und Monat. Im Bundesdurchschnitt liegen diese Kosten bei 1,39 EUR. Auch hier ist Hessen also teuer. Für eine 80 qm große Wohnung ergeben sich somit durchschnittliche Heiz und Warmwasserkosten in Höhe von 1.382,00 EUR pro Jahr. Damit liegen die Kosten in Hessen knapp 50,00 EUR über den Durchschnittskosten für Deutschland. Letztlich entfallen rund 40 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.

Ausblick 2015
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 dürften aus Mietersicht keine „böse Überraschungen“ enthalten. Während bei den „kalten Betriebskosten“ keine nennenswerten Preissteigerungen aufgetreten sind, dürften die Heizkosten sogar noch einmal sinken. Hauptverantwortlich hierfür könnten die insgesamt gesunkenen Heizölpreise und die niedrigeren Preise für Fernwärme und Gas sein.

2,23 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,23 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,40 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Mieterbund Hessen jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2013 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.264,00 Euro für das Abrechnungsjahr 2013 aufgebracht werden.

Regionale Unterschiede sind groß
Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung ergeben sich regional bzw. lokal teilweise erhebliche Preisunterschiede zum Bundesdurchschnitt. Das gilt auch für Heizkosten und Warmwasser. Hier werden die Höhe der Kosten vor allem durch klimatische Einflüsse und starke Preisunterschiede, insbesondere bei Gas und Fernwärme bestimmt.

Heizung und Warmwasser 2013
Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind auch im Abrechnungsjahr 2013 weiter gestiegen, jetzt auf 1,50 Euro/qm/Monat. Das sind durchschnittlich für eine 80 Quadratmeter große Wohnung 1.440,00 Euro im Jahr. Letztlich entfallen 44 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.
Der Anstieg der „warmen Betriebskosten“ 2013 ist zum einen auf die kälteren Wintermonate insbesondere zu Beginn des Jahres und damit auf einen um rund 5 Prozent höheren Energieverbrauch zurückzuführen. Zum anderen wurden Gas und Fernwärme im Jahresdurchschnitt 1,3 bzw. 2,8 Prozent teurer. Der Preisrückgang beim Heizöl im Kalenderjahr 2013 schlägt sich dagegen noch nicht wie erwartet bei den Heizkosten nieder. Denkbar ist, dass viele Vermieter noch im letzten Quartal 2012 getankt haben bzw. nachtanken mussten und dieses vergleichsweise teure Heizöl noch 2013 verbraucht wurde.

Ausblick 2014
2014 dürfte aus Mietersicht ein gutes Abrechnungsjahr werden. Mieter können mit niedrigeren Betriebskosten und damit sogar mit Rückzahlungen rechnen. Zwar sind 2014 in vielen Städten und Gemeinden die Grundsteuern zum Teil deutlich erhöht worden, aber die Kosten für Wasser und Abwasser sind um nur 0,7 Prozent gestiegen und die für die Müllbeseitigung sind sogar leicht gesunken. Entscheidend ist aber, die Heiz- und Warmwasserkosten fallen für das Kalenderjahr 2014 spürbar niedriger aus als 2013. Wegen der deutlich wärmeren Wintermonate 2014 ist der Heizenergieverbrauch um 20 bis 25 Prozent gesunken. Das gilt auch für die Energiepreise. Der Gaspreis sank um 0,1 Prozent, der für Fernwärme um 1,3 Prozent und der für Öl um 7,8 Prozent. Auch wenn es lokal/regional unterschiedliche Preisentwicklungen geben kann, die Prognose für 2014 ist gut.