SMARTMIETER


Errechnen Sie in 2 Minuten, was drin ist.

Wohnungsmängel muss die Vermieterin bzw. der Vermieter beseitigen. Das Gesetz gibt den Mietenden das Recht bis zur Beseitigung des Mangels zu mindern, wenn die Wohnung bis dahin nur eingeschränkt nutzbar ist.

Sie wollen wissen, ob und wie viel Sie mindern können?

Hier erhalten Sie kompetente Informationen und Unterstützung vom Deutschen Mieterbund und natürlich bei uns im Verein.