• Gut zu wissen, Mietrecht

Änderungen im Mietrecht ab 2026

Was sicher gilt und was derzeit geplant ist

Neben bereits bekannten Regelungen gibt es weitere Entwicklungen, die für Mieterinnen und Mieter ab 2026 relevant sind. Einige Änderungen gelten verbindlich, andere befinden sich noch in der politischen oder rechtlichen Vorbereitung.

 

Änderungen, die ab 2026 sicher gelten
 

Höherer CO₂-Preis durch neuen Kostenrahmen
Ab 2026 wird der CO₂-Preis im Rahmen des nationalen Emissionshandels nicht mehr fest vorgegeben, sondern innerhalb eines Preisrahmens von 55 bis 65 Euro pro Tonne festgelegt. Die Zertifikate werden voraussichtlich versteigert. Für Mieter bedeutet das ein erhöhtes Risiko weiter steigender Heizkosten bei Gas und Öl, da der Preis flexibler reagieren kann.

CO₂-Kostenaufteilung bleibt verpflichtend
Die seit 2023 geltende Pflicht zur Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern bleibt auch 2026 bestehen. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters. Diese Aufteilung muss weiterhin transparent in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen sein.

Fernablesbare Messgeräte bis Ende 2026
Heizkosten und Warmwasserzähler müssen spätestens bis Ende 2026 in der Regel fernablesbar sein. Diese Vorgabe ist verbindlich und betrifft viele Bestandsgebäude. Ziel ist eine bessere Verbrauchskontrolle und mehr Transparenz für Mieter.

Wohngeldregelungen bleiben grundsätzlich bestehen
Die zuletzt angepassten Wohngeldregelungen werden auch 2026 fortgeführt. Zwar sind keine automatischen Erhöhungen angekündigt, dennoch kann sich durch gestiegene Mieten oder Heizkosten ein neuer Anspruch ergeben. Eine individuelle Prüfung bleibt sinnvoll.

 

Änderungen und Vorhaben, die sich derzeit in Planung befinden
 

Reform der Heizgesetzgebung angekündigt
Die Bundesregierung plant, das bestehende Gebäudeenergiegesetz weiterzuentwickeln und in ein neues Gebäude-Modernisierungsrecht zu überführen. Konkrete Auswirkungen auf Mieter sind noch nicht abschließend geregelt, könnten aber mittelfristig Modernisierungen und Umlagen betreffen.

Mögliche Begrenzung von Indexmieten
In der politischen Diskussion steht eine Reform von Indexmietverträgen. Ziel ist es, starke Mietsteigerungen bei hoher Inflation zu begrenzen. Ob und in welcher Form diese Regelung kommt, ist derzeit offen.

Geplante Verschärfungen bei möbliertem Wohnen
Es wird diskutiert, die Vermietung möblierter Wohnungen stärker zu regulieren, um Umgehungen der Mietpreisbremse einzudämmen. Konkrete gesetzliche Änderungen sind bislang nicht beschlossen.

Erwartetes Gerichtsurteil zur Untervermietung
Für 2026 wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht erwartet. Das Urteil könnte klären, unter welchen Voraussetzungen Vermieter dagegen vorgehen dürfen.

 

Fazit

Für Mieterinnen und Mieter bringt das Jahr 2026 nicht nur bereits geltende Neuerungen, sondern auch weitere Veränderungen, die sich derzeit noch in Planung befinden. Gerade bei Heizkosten, Mieterhöhungen und Vertragsformen lohnt es sich, aufmerksam zu bleiben.

Bei Unsicherheiten oder konkreten Fragen empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch den Mieterbund Darmstadt.

Gelber Hintergrund, Jahreszahl 2026, die Null ist durch ein Haus mit einem Schlüssel dargestellt

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