Mitgliedschaft für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende
Ob WG, Studentenwohnheim oder eigene Wohnung – die richtige Unterkunft zu finden, kann eine echte Herausforderung sein. Egal wofür du dich entscheidest, kenne deine Rechte und Pflichten als Mieter. Bei Unsicherheiten oder Problemen stehen dir unsere erfahrenen RechtsanwältInnen zur Seite. Wir halten dir den Rücken frei, damit du dich auf dein Studium konzentrieren kannst.
Für Schüler*innen, Auszubildende und Studenten gilt kein gesondertes Mietrecht. Bei studentischen Mietverhältnissen oder Wohnheimen sind jedoch eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Besonderheiten sind das Wohnen in einer Wohngemeinschaft (WG) und der häufige Abschluss von Untermietverträgen sowie die Verträge von Studentenwohnheimen.
Zu den folgenden Konditionen könnt ihr mit entsprechendem Nachweis jederzeit Mitglied werden und eine umgehende Rechtsberatung erhalten:
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 60,00 €.
- Im Rahmen einer Mitgliedschaft kannst du so viele Beratungen durch unsere Anwälte wahrnehmen, wie du benötigst. Sämtliche Beratungen rund um dein Mietverhältnis sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Die Beratungen finden telefonisch oder online mit unseren Anwälten statt.
- Wir führen für Dich jede Art von Schriftverkehr mit Vermietern und Rechtsanwält:innen durch. Diese Zusatzleistungen sind in der Mitgliedschaft nicht enthalten. Für Schreiben in Deiner Sache berechnen wir bei Standardbriefen eine Gebühr von 20 Euro. Ist in Ausnahmefällen der Versand als Einschreiben erforderlich, berechnen wir 25 Euro für ein Einwurf Einschreiben und 27 Euro für ein Einschreiben mit Rückschein.
- Deine Mitgliedschaft läuft über 12 Monate und endet automatisch nach diesem Zeitraum ohne Kündigung. Eine gewünschte Verlängerung der Mitgliedschaft kann nur im direkten Anschluss an die abgelaufene Mitgliedschaft erfolgen, auch wenn der Antrag hierfür erst später im Jahr gestellt wird.
Deine Sondermitgliedschaft kann bei Bedarf in eine reguläre Mitgliedschaft umgewandelt und auch aufgestockt werden. Sprich uns dazu an! - Die kostenlose Mieterzeitung liegt in der Geschäftsstelle jeden 2. Monat zur Abholung für dich bereit.
- Eine Ummeldung zu einem Mieterbund in eine andere Stadt kann bei dieser Art der Mitgliedschaft nicht erfolgen.
Wir hoffen, dass wir dein Interesse geweckt haben und würden uns sehr freuen, dich bald als neues Mitglied begrüßen zu dürfen, damit wir dich durch unser Fachanwaltsteam mit Rat und Tat bei deinen Fragen rund um das studentische Mietrecht unterstützen können.
Willst du Mitglied werden? Melde Dich hier an: zum Mitgliedsantrag

Kontakt
Mieterbund Darmstadt
Region Südhessen e.V.
Nieder-Ramstädter Str. 209
64285 Darmstadt
06151 49799 0
info@~@mieterbund-darmstadt.de
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
| Mo, Di, Do | 8:30 - 17:00 Uhr |
| Mi | 8:30 - 11:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
| Fr | 8:30 - 14:00 Uhr |