Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Vermieter auch bei einer Gasetagenheizung innerhalb einer Wohnung, welche zur Versorgung mit Heiz- und oder Warmwasserenergie betrieben wird, einen Anteil übernehmen muss. Abrechnungsbeginn muss ab dem 01.01.2023 sein. Mitglieder, die Mieter des Bauvereins sind, bitten wir anliegendes Informationsschreiben zur Einreichung der CO2-Kostenerstattung bei Gasetagenheizungen zu beachten.
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