• Mietrecht

Darmstadt - Oppenheimer Straße

Stoppt den Abriss in der Oppenheimer Straße!

Die Postsiedlung ist schon seit Jahren höchst umstrittenes Sanierungsgebiet der städtischen Bauverein AG. Die politisch Verantwortlichen des kommunalen Woh-nungsunternehmens lassen sich für ihre ökologische Quartierserneuerung feiern. Soziale Aspekte bleiben weit gehend auf der Strecke. Was unter dem Deckmäntelchen der ökologischen Sanierung verkauft wird, führt in Wirklichkeit zu einer stetigen Vertreibung der Mieter zu Gunsten einer neuen, kaufkräftigen Mieterschaft. „Der Markt wird´s schon richten“, scheint die nicht ganz neue Devise zu sein, denn die wenigsten alteingesessenen Mieter können die 10 €-Mieten der sanierten Wohnungen finanzieren.

Zu viel zum Sterben, zu wenig zum Leben
Aus den bisher 208 Wohnungen der Postsiedlung sollen jetzt 318 Wohnungen gemacht werden. 51 dieser Wohnungen sollen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und zur Wohnraumversorgung einkommensschwacher Mieter dienen. Damit sieht die Stadt Darmstadt die sozialen Belange der Mieterschaft ausreichend berücksichtigt. Eine Gruppe von Mietern scheint dabei aber völlig aus dem Blickfeld zu verschwinden. Die alten Mieter, die zu viel Einkommen für eine öffentlich geförderte Wohnung haben, aber deutlich zu wenig, um die 10 €-Marktmieten der sanierten Wohnungen zu bezahlen, bleiben, wie es scheint auf der Strecke.  Kein Wunder also, dass die Mieter um ihre Wohnungen kämpfen.

Warum jetzt Kündigungen?
Zum falschen Zeitpunkt hatte der Bundesgerichtshof am 28.1.2009 – VIII ZR 8/08 (www.bundesgerichtshof.de) den Spekulationen mit solchen Bauobjekten Tür und Tor geöffnet. In dem entschiedenen Fall wurde einem Wohnungsspekulanten in Heidelberg, die Möglichkeit zur Kündigung der Mieter mit dem Argument eröffnet, er sei durch die Mietverträge an einer wirtschaftlichen Verwertung des gekauften Objekts gehindert.

Auf dieses fatale Urteil stützt sich die Bauverein AG jetzt offensichtlich bei ihren ausgesprochenen Kündigungen. Dabei wird allerdings übersehen, dass die eigentliche Begründung für den Abriss der 14 Häuser nicht in Zusammenhang zu bringen ist mit dem im Januar 2009 entschiedenen Fall. Denn der Abriss dient ganz offensichtlich ausschließlich der lukrativen Nachverdichtung und Schaffung von Eigenheimen. Die Mieter behindern in Wahrheit nicht die wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten, wie es ganz unverblümt den Kündigungen zu entnehmen ist, sondern sie stören die erhofften Renditeerwartungen. Das schön gelegene Quartier soll offensichtlich einer gänzlich neuen Käuferschicht erschlossen werden.

Die Mieter können sich auf einen Helfer mit Gewicht stützen. Das Bundesverfas-sungsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass das Besitzrecht des Mieters an seiner Wohnung Verfassungsrang hat, BVerfG Urteil vom 26.5.1993 – 1 BvR 208/93 (www.bundesverfassungsgericht.de). Das Besitzrecht des Mieters an seiner Mietwohnung sei gleichwertig mit dem Eigentum im Sinne des Artikel 14 I 1 des Grundgesetzes. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die grundlegende Wei-chenstellung bei Auseinandersetzungen zwischen dem Eigentümer und dem Mieter einer Wohnung vorgegeben und klargestellt, dass nicht nur Eigentumrecht schützenswert ist.

Ersatzwohnungen für alle?!
„Wir sind bemüht, für alle betroffenen Mieter Ersatzwohnungen zur Verfügung zu stellen“, reden sich die Verantwortlichen bereits seit Jahren heraus.
Die Erfahrungen aus allen vorher gegangenen Sanierungen lassen allerdings die Tendenz klar erkennen, dass diese Versprechungen mehr als nur unzureichend eingehalten werden. Keine Rede kann davon sein, dass den alteingesessenen, seit Jahrzehnten vertragstreuen Mietern, die der ehrgeizigen Baupolitik der Bauverein AG weichen, mit gesonderten Konditionen entgegengekommen wird. Die betroffenen Mieter werden behandelt, als seien sie aus freien Stücken auf Wohnungssuche. Die angebotenen Ersatzwohnungen werden zu den gleichen Bedingungen angeboten, wie bei jedem Neuinteressenten, das heißt mit marktüblichen Mieten von 10 € bei den bereits sanierten Wohnungen. Wer sich dies nicht leisten kann, wird verwiesen auf nicht sanierte Altbauwohnungen, die häufig einen erheblich schlechteren Standard aufweisen, als die verlassenen Wohnungen. Denn viele Mieter haben ihre gesamten Ersparnisse in die Ausstattung ihrer Wohnungen investiert, weil ihr Vermieter jahrzehntelang nichts in die Wohnungen investiert hat. Die Erfahrung zeigt also, dass die besondere Situation der betroffenen Mieter keineswegs berücksichtigt wird.

Mutige Mieter der Oppenheimer Straße!
Erstmals formiert sich jetzt wirklicher Widerstand von Mietern in der Postsiedlung, die sich auch zu einer Initiative zusammengeschlossen haben, um sich gegenseitig zu stützen. Einige der Mieter sind auch bereit, ihre Interessen notfalls vor Gericht durchzusetzen. Ihre Chancen stehen gut. Ein (vorhersehbarer) Sieg der Mieter vor Gericht wäre die Bankrotterklärung für die kommunale Wohnungsbaupolitik in der Postsiedlung.

Informieren und solidarisieren Sie sich mit den Mietern der Oppenheimer!
Widerstand braucht viel Mut und Kraft. Dafür brauchen die Mieter Ihre Unterstützung und Ihren Zuspruch. Die Mieterinitiative erreichen Sie direkt unter www.oppenheimerbleibt.wordpress.com oder wenden Sie sich an uns. Wir werden gerne Ihre Nachrichten an die Betroffenen weiterleiten.

Wir werden an dieser Stelle laufend über den Fortgang der Sache berichten.
 

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