• Mietrecht

Energetische Sanierung nicht auf Kosten der Mieter:

Deutsche Umwelthilfe und Deutscher Mieterbund fordern Senkung der Modernisierungsumlage von elf auf vier Prozent

Klimaschutz ist kein Preistreiber im Wohnungsneubau – Sachliche Diskussion nötig – Energetische Modernisierungen im Wohnungsbestand müssen bezahlbar bleiben – Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Deutscher Mieterbund (DMB) kritisieren den Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts als völlig unzureichend ­ – DUH und DMB fordern Justizministerin Katarina Barley zu sozialverträglichem Klimaschutz in Gebäuden auf – Protestmail-Aktion startet am 29.6.2018 http://l.duh.de/von11auf4   

Berlin 29.6.2018: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisieren die derzeitigen Pläne der Bundesregierung zum Klimaschutz im Gebäudebereich und zum Mietrecht scharf. So sollen die Energieeffizenzanforderungen an den Neubau nicht weiter angehoben werden, um Kostensteigerungen und damit höhere Immobilien- und Mietpreise zu vermeiden. Dies ist aus Sicht von DUH und DMB jedoch der falsche Ansatz.   

Nicht die Energieeffizienzanforderungen an den Neubau sind die Kostentreiber für Immobilienpreise und Mieten. Extrem gestiegene Grundstückspreise sind in erster Linie für die gestiegenen Baukosten verantwortlich. Dazu kommen Bodenspekulation, und Engpässe in der Bauwirtschaft. Es fehlen  eine Million Wohnungen. Die  weiter steigende Wohnungsnachfrage beziehungsweise ein unzureichendes Wohnungsangebot und zu wenig Wohnungsneubau treiben die Immobilien- und Mietpreise auf den Wohnungsmärkten in die Höhe.   

„Die Bundesregierung kann es sich nicht leisten, die energetischen Standards im Wohnungsneubau einzufrieren, wenn sie die selbst gesteckten und international vereinbarten Klimaschutzziele erreichen will. Energieeffizienz und Klimaschutz dürfen nicht länger zum Sündenbock und Kostentreiber gemacht werden. Die aktuellen Wohnungsprobleme und Preissteigerungen haben nichts mit energetischen Standards im Neubau zu tun“, betont Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.   

Auch die energetische Sanierung der Bestandsgebäude in Deutschland ist unverzichtbar, um die Heizkosten auf Dauer so gering wie möglich zu halten und die Klimaziele zu erreichen. Aber, um flächendeckend mehr und sozial gerechtere energetische Sanierungen zu ermöglichen, muss die Politik die Rahmenbedingungen im Mietwohnungsbereich verbessern.   

Eine der zentralen Stellschrauben ist die Modernisierungsumlage, welche Anreize für den Vermieter setzen soll, energetisch zu sanieren, jedoch eine der Ursachen für Mietpreissteigerungen ist. Der von Bundesjustizministerin Katarina Barley Anfang Juni 2018 vorgelegte Gesetzesentwurf und die vorgeschlagenen Änderungen gehen der DUH und dem DMB nicht weit genug. 
Dazu Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des DMB: „Die Spielräume, um die Miete nach einer Modernisierung zu erhöhen, müssen noch weiter eingeschränkt werden als derzeit vorgesehen. Die Reduzierung der Umlage von elf auf acht Prozent und die Kappungsgrenze von drei Euro pro Quadratmeter reichen nicht aus, um deutliche Mieterhöhungen zu verhindern. Notwendig ist eine Absenkung der Umlage auf vier Prozent und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter.“   

Ziel muss es sein, dass energetisch sanierter Wohnraum für die dort wohnenden Mieter bezahlbar bleibt und auch für einkommensschwache Haushalte zugänglich ist. 
Eine Neuausrichtung der Förderung ist hier entscheidend, um weiterhin ausreichend Anreize zur energetischen Sanierung zu bieten. Ein Ansatzpunkt ist die Vereinfachung der Antragsstellung für die öffentliche Förderung. DUH und DMB fordern, dass bei gleichzeitiger Senkung der Modernisierungsumlage und Einführung einer Kappungsgrenze, die Förderung direkt dem Vermieter zugutekommt und nicht wie bisher von den Modernisierungskosten abgezogen werden muss.   

Ein weiterer Knackpunkt ist die Berechnung der Modernisierungskosten. Für den Mieter muss nachvollziehbar sein, wie sich die Modernisierungsumlage berechnet. Wenn beispielsweise eine 30 Jahre alte Heizungsanlage ausgetauscht wird, darf dies nicht den Modernisierungskosten zugerechnet werden. Denn hier handelt es sich um Instandhaltungskosten, da eine gesetzliche Austauschpflicht vorliegt. „Die Kosten sind ungleich verteilt, die größte Last hat der Mieter. Die Bundesregierung muss für eine gerechte Kostenverteilung sorgen. Nur dadurch wird Akzeptanz für Modernisierungsmaßnahmen erreicht“, fordert Metz.   

Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben DUH und DMB eine Petition für einen sozialverträglichen Klimaschutz in Gebäuden initiiert: http://l.duh.de/von11auf4.

Zur Petition: Schluss mit der Zweiklassengesellschaft - Modernisierungsumlage auf 4 Prozent senken!

Energetische Gebäudesanierung: Fragen und Antworten zur Wirtschaftlichkeit

6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im Gebäude von DUH und DMB

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