Als einen Schritt in die richtige Richtung sieht der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. die Absicht der Landesregierung, die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im öffentlichen Wohnungsbau noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen. Gemäß den vorliegenden Informationen soll die Abgabe zum 1. Januar des kommenden Jahres wirksam werden.
"Die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen nimmt Jahr für Jahr stärker ab. Die Fehlbelegungsabgabe selbst kann dazu beitragen, dass zukünftig wieder mehr Geld zur Schaffung von neuen Sozialwohnungen zur Verfügung steht", so der 1. Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes - Landesverband Hessen e.V., Wolfgang Hessenauer. "Immerhin müssen jährlich mehr als 3.000 mietpreisgebundene Wohnungen neu entstehen, um alleine das Auslaufen von Bindungen im sozialen Wohnungsbau zu kompensieren. azu reichen die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem nicht aus", so Hessenauer weiter.
Immer mehr Menschen in Hessen, auch die, die beispielsweise aus anderen Regionen Deutschlands stammen und in Hessen einen Arbeitsplatz antreten, finden keine bezahlbare Wohnung mehr. Hierunter sind auch viele Haushalte, die einer Sozialwohnung bedürfen, so dass der tatsächliche Bedarf an Sozialwohnungen weiter steigen wird. Lediglich ein Beibehalten des bisherigen Standes wird auf Dauer gesehen also nicht ausreichen, den Bedarf zu decken. Auch insofern ist die Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein Schritt in die richtige Richtung, wieder mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau investieren zu können.
Solange jedoch nicht ausreichend Fördermittel durch Lande und Kommunen für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden, wird der tatsächliche Bedarf an sozialem Wohnraum nicht zu decken sein. Bereits jetzt fehlen über 280.000 Sozialwohnungen hessenweit Es besteht ein extrem hoher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Bezieher von geringem oder keinem Einkommen.
Unbedingt von Nöten ist es darüber hinaus, dass die Einkommensgrenzen für den Bezug einer Sozialwohnung in Hessen nicht weiter unterhalb derer anderer westlicher Bundesländer liegen. Derzeit hält der Deutsche Mieterbund - Landesverband Hessen e.V. eine Steigerung um mindestens 20 Prozent für notwendig, damit überhaupt eine Wirkung erzielt wird. Nicht zu vergessen ist dabei, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten in den hessischen Ballungszentren und Universitätsstädten deutlich höher liegen als anderswo.