• Mietrecht

Frau Merkel beschenkt Vermieter

Energiekonzept der Bundesregierung bringt weitere einseitige Belastungen für die Mieter

Das Mietrecht hat es bis auf die Titelseiten der Tageszeitungen geschafft. Als Teil des jetzt von der Bundesregierung verabschiedeten Energiekonzeptes sollen künftig großzügig energieeinsparende Baumaßnahmen auf die Mieten umgelegt werden dürfen. Gleichzeitig sollen allerdings die Fördergelder für energetische Sanierungen von  2, 2 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf jetzt 95 Millionen Euro gestrichen werden.  

Die Bundesregierung täuscht bei ihrer Entscheidung darüber hinweg, dass auch nach der aktuellen gesetzlichen Regelung bereits alle Baumaßnahmen, die zur nachhaltigen Energieeinsparung führen, über eine großzügige Verteilung an die Mieter weitergegeben werden dürfen. 11% der Modernisierungskosten dürfen nämlich bereits jetzt auf die Jahresmiete umgelegt werden.  

Schon seit der Mietrechtsreform 2001 müssen Mieter nach dem Gesetz sämtliche Baumaßnahmen dulden, die der Einsparung von Energie dienen. Einzige Voraussetzung: Es muss sich um nachhaltige Einsparungsmaßnahmen handeln. Und nach der Baumaßnahme kommt die Mieterhöhung. Auch so will es da Gesetz schon seit Langem. Für die Mieterhöhung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht darauf an, ob die Modernisierungsmaßnahme wirtschaftlich ist. Auch wenn die geforderte Mieterhöhung bei Weitem die zu erzielenden Energieeinsparkosten übersteigt, ist diese durchsetzbar.  Bereits seit Jahren ist zu beobachten, dass sich die wirtschaftlichen Kosten der energetischen Sanierungen deutlich zu Lasten der Mieter verschoben haben. Viele Mieter können in ihren sanierten Wohnungen nicht bleiben, weil die Wohnkosten untragbar hoch geworden sind.  

Zu beobachten ist diese Entwicklung auch in Darmstadt. Energetische Sanierungen führen bereits heute immer häufiger zu einer Vertreibung der alteingesessenen Mieter. Die modernisierten Wohnungen gehen an eine kaufkräftige Mieterschaft oder werden zu Eigentumswohnungen umgewandelt.  

Es gibt hinlänglich Erfahrungen mit den sozialen Auswirkungen der energetischen Sanierung im Altbaubestand. Der offensichtliche Zielkonflikt zwischen Klimaschutzzielen und Sozialpolitik muss politisch korrigiert werden.  Die jetzt von der Bundesregierung getroffenen Entscheidungen sind allerdings eine klare Absage an sozialpolitische Verantwortung.

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