Die Heizpflicht des Vermieters ist ein häufig diskutiertes Thema, insbesondere in der kalten Jahreszeit. Fragen wie „Ab wann muss geheizt werden?“ und „Welche Temperaturen müssen gewährleistet sein?“ sorgen oft für Unklarheiten. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen im Überblick.
Heizperiode und gesetzliche Grundlagen
Zwar gibt es keine gesetzlich festgelegte Heizperiode, doch in der Praxis wird allgemein die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode angesehen. Ist keine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag getroffen, gilt diese Regelung als Orientierung. Wichtig: Auch außerhalb der Heizperiode muss bei niedrigen Außentemperaturen für eine angemessene Beheizung der Wohnung gesorgt werden.
Temperaturvorgaben
Nach der Rechtsprechung gilt:
- 18 °C tagsüber: Sinkt die Zimmertemperatur unter diesen Wert und hält die kalte Witterung länger als 1–2 Tage an, muss die Heizung in Betrieb genommen werden.
- 16 °C tagsüber: Wird dieser Wert unterschritten, besteht sofortiger Handlungsbedarf.
In der Regel muss der Vermieter für eine Zimmertemperatur von 20–22 °C sorgen. Diese Temperatur ist üblicherweise zwischen 6:00 Uhr und 23:00 Uhr bzw. in manchen Fällen bis 24:00 Uhr zu gewährleisten. In extrem kalten Wintermonaten kann es erforderlich sein, die Heizung durchgehend zu betreiben.
Rechte der Mieter bei unzureichender Beheizung
Erfüllt der Vermieter seine Heizpflicht nicht, können Mieter verschiedene Rechte geltend machen:
- Mietminderung: Die Höhe hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
- Schadensersatz: Zum Beispiel für die Anschaffung eines Heizgeräts oder höhere Stromkosten.
- Fristlose Kündigung: In gravierenden Fällen, wenn die Wohnung nicht mehr vertragsgemäß bewohnbar ist.
Fazit
Eine ordnungsgemäße Beheizung ist Teil der mietvertraglichen Verpflichtungen des Vermieters. Mieter haben Anspruch auf eine Mindesttemperatur und können bei Verstößen rechtliche Schritte einleiten. Für Vermieter empfiehlt es sich, die Heizanlage regelmäßig zu überprüfen und frühzeitig auf kalte Witterung zu reagieren, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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