• Wohnungspolitik, Wohnungsnot

Leerstandssatzung: Notwendiger Schritt, aber kein Allheilmittel

Der Mieterbund Darmstadt Region Südhessen e.V. begrüßt die Ankündigung von Bürgermeisterin Barbara Akdeniz, eine Leerstandssatzung zu erlassen. Angesichts einer Leerstandsquote von 3,6 Prozent, die laut Zensus 2022 über 3.000 Wohnungen in der Wissenschaftsstadt betrifft, ist jede Maßnahme zur Mobilisierung von Wohnraum dringend notwendig.

Was es bringt: Mehr als ein Drittel der leerstehenden Wohnungen waren laut Zensus sogar über ein Jahr lang nicht mehr bewohnt. Bei derartigen Zahlen ist zu erwarten, dass es eine beachtliche Menge an Wohnungen gibt, für deren Leerstand es keinen guten Grund gibt. Die geplante Satzung ist deshalb ein notwendiges und wichtiges Instrument, um unnötigen oder gar spekulativen Leerstand zu beenden und Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen.

Was es kostet: Das Personal zur Umsetzung der Leerstandstandssatzung kostet jedenfalls weniger als der Neubau von Wohnungen. Den Personalkosten stehen die Einnahmen durch Bußgelder von bis zu 500.000 Euro bei Verstoß gegen die Auskunftspflicht gegenüber.

Lohnt sich das? In einer Stadt wie Darmstadt, die unter extremem Wohnraummangel leidet, ist es ein unhaltbarer Zustand, wenn über 3.000 Wohnungen dem Markt entzogen sind. Um die Satzung effizient umzusetzen, ist es geboten, die notwendigen Personalressourcen bereitzustellen. Die Befürchtung, das Gesetz könne zu einem "bürokratischen Monster" werden, darf kein Vorwand für Untätigkeit sein.

Die Leerstandssatzung allein wird das Wohnungsproblem nicht lösen. Sie wirkt jedoch schneller und kostengünstiger als die Beschleunigung von Baugenehmigungen und die Förderung von Neubau. Wir brauchen keine Entweder-Oder-Diskussion, sondern sowohl Neubau als auch konsequente Leerstandsbekämpfung im Rahmen einer umfassenden wohnungspolitischen Strategie.

Die Satzung, welche Immobilieneigentümer verpflichtet, Leerstand von mehr als sechs Monaten zu melden und zu begründen, sendet ein klares Signal: Eigentum verpflichtet, gerade in Zeiten akuter Wohnungsnot.

Blick in eine leerstehende Wohnung

© Friedberg | stock.adobe.com

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