• Mietpreise, Mietrecht

Mietpreisbremse aktuell

Mietpreisbremse in Hessen erneut verschoben

Bereits zum 1. Juni 2015 hatte der Deutsche Bundestag die so genannte Mietpreisbremse verabschiedet. Sie stellt ein wichtiges Instrument zur Dämpfung explodierenden Mieten in vielen Ballungsgebieten, wie zum Beispiel auch in Südhessen, dar.

Lediglich 10 % über der Mietspiegelmiete darf seither die Miete bei Neuvermietung einer Wohnung liegen. Lediglich der Neubau und grundsanierte Altbauwohnungen sind hiervon ausgenommen. Aufgabe der Bundesländer ist es, in Rechtsverordnungen zu bestimmen, in welchen Städten mit angespannter Wohnungsmarktsituation diese Mietpreisbremse greifen soll.

Während in vielen Bundesländern die Entwürfe für derartige Verordnungen bereits in den Schubladen lagen und pünktlich unmittelbar nach dem 1. Juni 2015 in Kraft treten konnten, nimmt sich die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen, wie so oft in wohnungspolitischen Angelegenheiten, viel Zeit. Erneut wurde die für den 1. Oktober 2015 angekündigte Rechtsverordnung verschoben. Jetzt will man sich bis zum Jahresende Zeit nehmen.

Absolut unverständlich ist diese politische Entscheidung, denn jeder weitere Monat, den die Landesregierung zaudernd verstreichen lässt, treibt die Mietenspirale weiter nach oben. Den unnötigen Zeitverlust werden die MieterInnen in Hessen mit barer Münze finanzieren müssen. Nutzen wird diese politische Hinhaltetaktik nur den Immobilienanbietern.

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