• Mietrecht

Radabstellplatz

Eine neue Goldgrube für Vermieter...

...schlägt er doch mit 0,52 Euro pro Quadratmeter zu Buche. Das sind bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung immerhin 41 Euro monatlich.

Dafür dürfen Mieter zu Recht einiges erwarten. Wichtig ist, dass das Zuschlagsmerkmal aus Tabelle drei des Mietspiegels ausschließlich dann berechtigt ist, wenn alle beschriebenen Kriterien erfüllt sind. Weicht auch nur ein Merkmal ab oder fehlt ganz, darf der Zuschlag für den Abstellplatz nicht in die Miete einfließen. Das heißt im Klartext, es müssen

  • mindestens zwei Radabstellplätze pro Wohnung des Gebäudes vorhanden sein. Die Räder müssen ohne Schwierigkeiten abstellbar sein. Reicht der vorhandene Platz im Fahrradkeller nicht aus, ist auch das Zuschlagsmerkmal nicht gerechtfertigt. Ob einzelne Mieter des Hauses den Fahrradkeller über-haupt nutzen spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass der Ratskeller zwo dimensioniert ist, dass die theoretische Möglichkeit besteht, sind sie den Mietparteien mindestens zwei Fahrräder unterzubringen.
  • sie müssen sich im Gebäude oder in einem sonstigen überdachten Gebäude, maximal 30 m entfernt befinden
  • diebstahlsgeschützt, das heißt er muss abschließbar sein, nur die im Haus wohnenden Parteien dürfen Zugang haben,
  • witterungsgeschützt,
  • ebenerdig, maximal drei Treppenstufen oder über eine Rampe (ohne Treppe) zu erreichen sein. Eine Rampe muss selbstverständlich baulich so konstruiert sein, dass auch ohne Aufwendung übermäßiger Körperkräfte oder Geschicklichkeit ein normal schweres Fahrrad leicht hinauf und hinunter transportiert werden kann.

Es darf kein Zugang über 4 oder mehr Stufen vorhanden sein.

Abstellplätze in mit gemieteten Garagen/Carports scheiden aus.

Ist auch nur einen Kriterium nicht erfüllt, darf der Zuschlag nach Mietspiegel nicht erhoben werden.
Es dürfte in Darmstadt nur wenige Häuser geben, die diese Kriterien erfüllen. Mieter sollten sich immer beraten lassen, wenn Vermieter diesen Zuschlag erhe-ben möchte. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Radabstellplatz unter dem Eindruck des Mietspiegels quasi als Mieterhöhungsinstrument erst geschaffen wird.

Kontakt

Mieterbund Darmstadt
Region Südhessen e.V.

Nieder-Ramstädter Str. 209
64285 Darmstadt

06151 49799 0
info@~@mieterbund-darmstadt.de

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns zu folgenden
Zeiten telefonisch:

Mo, Di, Do 8:00 - 17:00 Uhr
Mi 8:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Fr 8:00 - 14:00 Uhr