• Wohnungspolitik

Sozialverträgliche Wärmewende im Gebäudebereich und Abschaffung der Modernisierungsumlage

Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde beschlossen, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet und soll von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht werden, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen.

Die Ampelkoalition beschloss unter anderem, darauf zu achten, dass unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich vermieden werden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen wird. Dies gelte auch für Mieterinnen und Mieter. Die genaue Ausgestaltung der geplanten Regelung ist jedoch bislang offengeblieben.

Der Deutsche Mieterbund unterstützt das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen und Mindesteffizienzstandards für die schlechtesten Gebäude einzuführen. Voraussetzung dafür muss jedoch unbedingt sein, dass die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird.

Dazu muss die derzeitige geltende Modernisierungsumlage gemäß § 559 BGB abgeschafft werden, da die daraus resultierenden Preissteigerungen für viele Mieter und Mieterinnen nicht mehr tragbar sind. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen möglichst warmmietenneutral erfolgen – das heißt, dass etwaige Mieterhöhungen nach energetischen Sanierungen mit der Kostenersparnis durch den jeweils reduzierten Energieverbrauch ausgeglichen werden. Nach der momentanen Gesetzeslage können tatsächliche Modernisierungskosten zeitlich unbefristet zu 8 % auf die Jahresmiete umgelegt werden.

Wohnblock während energetischer Sanierung

© moritz | Adobe Stock

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