Mieter von Umwandlung betroffener Eigentumswohnungen sitzen bekanntlich auf einem Schleudersitz. Seit steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Kapitalanleger nicht mehr existieren werden Eigentumswohnungen zunehmend zur eigenen Nutzung gekauft. Auch Mieter, die seit Jahrzehnten in ihren Wohnungen leben, fürchten deshalb zu Recht um ihr weiteres Wohnrecht. Das Auftauchen ausländischer Investoren, die wie Heuschrecken deutsche Wohnungsmärkte abgrasen, hat tiefe Ängste bei den betroffenen Menschen hinterlassen. Seien diese berechtigt oder auch nicht.
Was heißt Sperrfrist?
Um die Mieter vor den schlimmsten Auswüchsen der Spekulation mit Mietwohnungen zu schützen, enthält das Bürgerliche Gesetzbuch eine besondere Kündigungsregelung. Danach dürfen Vermieter, die eine umgewandelte Eigentumswohnung kaufen, erst nach einer Sperrfrist von drei Jahren den Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Um diesen besonderen Mieterschutz vor Spekulationsverkäufen vor allem in den Ballungsgebieten flexibel ausweiten zu können, dürfen die Bundesländer selbst bestimmen, für welche Gemeinden eine zehnjährige Sperrfrist gelten soll.
Für Darmstadt sowie elf weitere Kommunen in Hessen besteht seit 2004 eine zehn-jährige Sperrfrist. Dieser besondere Schutz droht jetzt zum 31.12.2009 auszulaufen, sofern die hessische Landesregierung nicht schnellstens aktiv wird.
Wie sieht es in Darmstadt aus?
Auch nach Aussagen der Stadt gibt es ein erhebliches Bedürfnis, die von Umwand-lung betroffenen Mieter einem besonderen Schutz zu unterwerfen. Darmstadt ist als eines der Zentren einer wirtschaftsstarken Region dem demographischen Wandel längst nicht so unterworfen, wie andere Großstädte. Was durch den Geburtenrück-gang bei den „echten“ Heinern verloren wird, gleicht der starken Zuzug durch Neu-bürger aus. Nach wie vor ist der Wohnungsmarkt in Darmstadt deshalb angespannt, was sich auch daran abzeichnet, dass die Mieten pro Quadratmeter Wohnfläche seit der Jahrtausendwende stärker gestiegen sind, als in der benachbarten Großstadt Frankfurt. Auch die Stadt Darmstadt spricht sich deshalb sehr deutlich für eine Beibehaltung der Sperrfrist aus.
Hessische Landesregierung muss handeln!
In allen südhessischen Großstädten, nicht nur Darmstadt, gibt es viele Mieter, die auf den Erhalt preiswerten Wohnraums im privaten Sektor angewiesen sind. An dieser Situation wird sich nichts ändern. Auf dem Arbeitsmarkt sind die langfristigen Folgen der Finanzkrise nach wie vor nicht abzusehen. Die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen in Hessen geht stetig zurück.
Die hessische Landesregierung wird deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass für Mieter zur Sorge vor Einkommens- und Arbeitsplatzverlust, nicht zusätzlich noch die Angst vor dem Verlust der Wohnung tritt. Die Sperrfristverordnung ist ein wichti-ges Instrument zum Schutz vor Umwandlungsspekulation. Sie ist unerlässlich, wenn Wohnungen nicht weiter zur beliebigen Ware auf einem ungezügelten Finanzmarkt verkommen sollen. Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf!
Die Sperrfrist zum Schutz vor Umwandlungsspekulation muss erhalten bleiben!
Stoppt Umwandlungsspekulation!
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