Mit diesem Gesetz wird es Verbrauchern künftig ermöglicht, Ansprüche aus Verbraucherverträgen –also auch Mietverträgen- bei einer Verbraucherschlichtungsstelle ohne das Kostenrisiko eines teuren Gerichtsverfahrens geltend zu machen. Dazu soll ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geschaffen werden, die den neuen gesetzlichen Anforderungen dieser Richtlinie über alternative Streitbeilegungen in allen Verbraucherangelegenheiten entsprechen. Für Streitigkeiten die Branchen betreffen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, soll es eine allgemeine Schlichtungsstelle (Zentrum für Schlichtung e.V.), die ihren Sitz in Kehl haben soll, zuständig sein (www.verbraucherschlichter.de). Betroffen sind somit auch Streitigkeiten zwischen Mietern und gewerblichen Vermietern. Die Teilnahme an solchen Schlichtungsverfahren ist für die Vermieter allerdings nicht zwingend. Weitere Informationen unter www.bmjv.de/schlichtung.
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