Zum 01.01.2016 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Nachdem das Wohnungeld sechs Jahre unverändert geblieben ist, steigt der staatliche Zuschuss zum Wohnen um 39 Prozent. Das neue Gesetz berücksichtigt nicht nur den Anstieg der Einkommen und der Bruttokaltmieten, sondern auch die gestiegenen Heizkosten seit der letzten Wohngeldreform im Jahre 2009. Einen separaten Zuschuss für die Heizkosten gewährt das neue Gesetz entgegen der ursprünglichen Planung jedoch nicht.
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