Vor einer Wohnungsrückgabe sollte unbedingt eine Beratung bei unserem erfahrenen Anwaltsteam in Anspruch genommen werden, damit Fehler bei der Übergabe vermieden werden können. Lassen Sie sich beraten, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden muss. Die wichtigsten Punkte zur Übergabe, erfahren Sie hier:
Fertigen Sie vor dem Übergabetermin möglichst viele Fotos von der leer geräumten Wohnung an. Fenster, Türen, Böden, Wände, Zählerstände, Schlüssel etc. müssen fotografiert werden. Damit später im Streitfall bewiesen werden kann, dass die Fotos auch der Realität entsprechen, raten wir zur Wohnungsübergabe unbedingt einen unabhängigen Zeugen mitzunehmen.
Achten Sie darauf, dass der Vermieter oder dessen Bevollmächtigter sämtliche Schlüssel erhält. Auch dies erledigen Sie unter Anwesenheit des Zeugen.
Falls der Vermieter zum vereinbarten Übergabetermin nicht erscheint, sollten Sie versuchen, die Schlüssel unter Anwesenheit eines Zeugen direkt dem Vermieter an dessen Wohnadresse auszuhändigen oder diesen schriftlich zu kontaktieren, um zu erfahren wie und wo die Schlüsselübergabe erfolgen soll.
Ein Übergabeprotokoll muss nicht unterschrieben werden. Enthält dieses Forderungen, die nicht berechtigt sind, sollten Sie es auf keinen Fall unterzeichnen. Fotografieren Sie das Protokoll auch wenn es nicht unterzeichnet wird und lassen sich dann von unserem Rechtsanwaltsteam beraten.
Falls Sie keinen Zeugen haben, der Sie bei der Übergabe begleiten kann, bieten wir gegen eine zusätzliche Gebühr die Wohnungsbegleitung durch unsere Mitarbeiter an. Dazu wenden Sie sich bitte an unser Büro unter 06151 497990.