Eine Auswertung von Rechtsberatungsfällen zeigt: Eigenbedarf ist längst kein Randphänomen mehr, sondern eine der direktesten Formen der Verdrängung von Mieter:innen auf dem Wohnungsmarkt – häufig verbunden mit Missbrauch in Form von vorgeschobenem Eigenbedarf und hohen Renditeerwartungen der Eigentümer:innen. Die Auswertung macht deutlich, dass Eigenbedarfskündigungen häufig nicht aus dem Nichts erfolgen. In der Hälfte der untersuchten Fälle kam es in den drei Jahren vor Zugang der Kündigung bereits zu mietrechtlichen Auseinandersetzungen – etwa über Miethöhe, Mängel oder Modernisierungen. Jede fünfte Kündigung stand im Zusammenhang mit Streit über eine überhöhte Miete. Zudem zeigt sich, dass ein Eigentümerwechsel das Risiko erhöht: In mindestens 13 Prozent der Fälle wurde die Wohnung in den drei Jahren vor der Kündigung verkauft.
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