• Betriebskosten

Austausch teurer Wasserzähler

BGH VIII ZR 97/09

Der Bundesgerichtshof macht mit diesem Urteil Schluss mit der Praxis vieler Wasserversorger, mittels überdimensionierter Hauptwasserzähler, große Gewinne zu machen.

Der BGH hat daher entschieden, dass überdimensionierte Hauptwasserzähler ausgetauscht werden müssen. Als Begründung dafür hat der BGH mitgeteilt, dass ein Wasserversorgungsunternehmen im Interesse der Kunden gezwungen sein kann, Wasserzähler auszutauschen, wenn sich der technische Standard in einem wesentlichen Maße ändert und die Kunden ein beachtenswertes Interesse am Austausch der Wasserzähler haben.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Leizpziger Fall mussten die Verbraucher 130 Prozent höhere Wasserkosten zahlen, weil bei ihnen überdimensioniert große Wasserzähler mit einem "Nenndurchfluss" von 6,0 Kubikmeter pro Stunde installiert waren statt Zähler mi einer Größe von 2,5.

In derartigen Fällen können durch den Austauch gegen kleinere Wasserzähler bis zu 100,00 € jährlich an Wasserkosten eingespart werden. 

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