Befindet sich der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete im Verzug, so kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Diese fristlose Kündigung kann der Mieter durch vollständige Zahlung der rückständigen Beträge jedoch unwirksam machen und sich so die Wohnung erhalten. Diese Heilungsmöglichkeit besteht nach Ansicht des BGH allerdings dann nicht, wenn der Vermieter aus den gleichen Gründen die ordentliche Kündigung ausspricht. In diesem Fall führt auch die vollständige Begleichung der Mietrückstände nicht zur Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung.
Kontakt
Mieterbund Darmstadt
Region Südhessen e.V.
Nieder-Ramstädter Str. 209
64285 Darmstadt
06151 49799 0
info@~@mieterbund-darmstadt.de
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
| Mo, Di, Do | 8:30 - 17:00 Uhr |
| Mi | 8:30 - 11:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
| Fr | 8:30 - 14:00 Uhr |