• Betriebskosten

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Gaskunden

BGH VIII ZR 178/08

BGH VIII ZR 304/08

In seinem Urteil hat der BGH entschieden, dass höhere Heizölpreise kein alleiniges Kriterium für Preissteigerungen bei Erdgas sein dürfen. Hierdurch werden Gaskunden unangemessen benachteiligt, und die Versorger können unzulässige Gewinne erzielen.


Der BGH bejahte mit seiner Entscheidung das Recht der Gaslieferanten, Kostensteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben. Unzulässig sei es aber, wenn über die Abwälzung von Kostensteigerungen hinaus zusätzliche Gewinne gemacht würden. Diese Gefahr bestehe immer dann, wenn die einzige Variable für die Anpassung des Arbeitspreises beim Gastarif der Preis für Heizöl sei. Dann könnten Gaspreise unabhängig von der Frage steigen, ob aus anderen Gründen Kostensenkungen eintreten, beispielsweise bei den Grundkosten.

In Deutschland werden 48,5 % aller Wohnungen mit Erdgas, nur rund 30 % mit Öl beheizt. Während die Ölpreis 2009 um mehr als 30 % gesunkene sind, wurde Gas wegen der hohen Ölpreise 2008 nur um 1,5  preiswerter.

Kontakt

Mieterbund Darmstadt
Region Südhessen e.V.

Nieder-Ramstädter Str. 209
64285 Darmstadt

06151 49799 0
info@~@mieterbund-darmstadt.de

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:

Mo, Di, Do 8:30 - 17:00 Uhr
Mi 8:30 - 11:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Fr 8:30 - 14:00 Uhr