Kündigt ein Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf und wird nach Ausspruch der Kündigung eine dem Vermieter gehörende Wohnung im selben Haus oder in der selben Wohnanlage frei, so muss der Vermieter dem Mieter diese Wohnung anbieten.
Diese Verpflichtung des Vermieters besteht jedoch nur in der Zeit vom Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist frei werdende Wohnungen muss der Vermieter dem Mieter nicht anbieten.
Unterlässt es der Vermieter dem Mieter eine frei werdende Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist anzubieten kann dies die Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge haben.