Der Bundesgerichtshof hat in seinem aktuellsten Urteil zum Kündigungsausschluss entschieden, dass auch eine Bestimmung in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach die ordentliche Kündigung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsschluss für beide Seiten ausgeschlossen ist nicht unwirksam ist. Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner ursprünglichen Entscheidung im Dezember 2003 einen solchen Kündigungsausschluss nur durch eine individuell ausgehandelte Vertragsregelung für möglich hielt, basiert die jetzige Entscheidung darauf, dass auch ein formularmäßig vereinbarter Kündigungsausschluss nicht gegen die gesetzlichen Regelungen der Mietrechtsreform verstößt, wenn der zeitlich befristete Verzicht für Mieter als auch Vermieter gilt und das Recht zur außerordentlichen Kündigung davon nicht berührt wird.
"In seiner letzten Entscheidung zum Kündigungsausschluss hat der Bundesgerichtshof jedoch einen Ausschluss von ordentlichen Kündigungen für unwirksam erklärt, wenn dieser über eine Dauer von vier Jahren hinaus festgelegt wurde".
Bundesgerichtshof trifft neue Entscheidungen zur Zulässigkeit des Kündigungsausschlusses
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