Der BGH erlaubt mit seiner aktuellen Entscheidung zur Eigenbedarfskündigung eine Kündigung zugunsten eines Au-pair-Mädchens. Nach Ansicht des BGH liege ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einer Kündigung vor, wenn der Vermieter die Mietwohnung zur Unterbringung eines Au-pair-Mädchens zur Betreuung und Pflege seiner beiden minderjährigen Kinder und seiner Schwiegermutter nutzen will. Die Kündigungssperrfrist Regelung, die zudem im vorliegenden Fall für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren das Recht des Vermieter zu Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigung ausschließt, sei nach dem Wortlaut des Gesetzes hier nicht anwendbar.
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