Der Bundesgerichtshof bestätigte mit seinem Urteil, dass neben so genannten qualifizierten Mietspiegel auch einfache Mietspiegel geeignet sind, eine Mieterhöhung zu begründe. Zulässig, so der BGH, ist es auch, wenn der Vermieter auf Mietspiegel einer Nachbargemeinde zurückgreifen, weil es vor Ort keinen eigenen Mietspiegel in der Kommune gibt.
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