• Kündigung

Neue Kündigungsfristen für Mieter

BGH VIII ZR 240/02

BGH VIII ZR 64/03

Für alle Mietverträge, die seit dem 01.09.2001 abgeschlossen worden sind, gelten für Mieter Kündigungsfristen von drei Monaten. Diese Regelung gilt auch für alle Altverträge, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich bei dem Altvertrag um ein ursprünglich befristetes Mietverhältnis gehandelt hat. In diesem Fall ist der Mieter an die vor dem 01.09.2001 vereinbarte Befristung gebunden.

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