• Kündigung

Verbesserter Kündigungsschutz bei Grundstücksverkauf

Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

BGH VIII ZR 126/07

Will der Eigentümer und Vermieter ein Gesamtgrundstück in Einzelgrundstücke aufteilen und diese mit den dort stehenden Reihenhäusern verkaufen, haben die dort wohnenden Mieter ein Vorkaufsrecht und einen besonderen Kündigungsschutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer ein Grundstück mit mehreren Wohnungen aufteilt und verkauft oder ein Grundstück mit mehreren Häusern. Die betroffenen Mieter sind in beiden Fällen gleich schutzbedürftig. Das Risiko, dass ihnen ein Käufer zum Beispiel wegen Eigenbedarfs kündigt, ist gleich hoch.

Der Bundesgerichtshof hatte erklärt, es könne nicht angenommen werden, der Gesetzgeber wolle Mieter bei Umwandlung in Wohnungseigentum schützen, bei realer Teilung eines Gesamtgrundstücks aber vom Schutz der Mieter bewusst absehen. Die Interessenlage sei in beiden Fällen im Wesentlichen gleich. Der Mieter stehe nach dem Verkauf einem neuen Vermieter gegenüber, der sich unter Umständen auf Eigenbedarf berufen könne.

Mieter haben hier jetzt ein garantiertes Vorkaufsrecht. Außerdem haben sie einen besonderen Kündigungsschutz. Der neue Eigentümer kann drei Jahre lang keine ordentliche Kündigung, z.B. wegen Eigenbedarfs, aussprechen.

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