Die Vertragsregelung: „Die Mieträume sind….in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme der Schönheitsreparaturen….befinden müssen, wobei angelaufenen Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind…..“, ist unwirksam nach Ansicht des BGH. Der BGH hat insoweit klargestellt, dass die Vermieter als Verwender solcher Formularklauseln das Risiko tragen, dass sich die Rechtsprechung ändert und kein Mieter bei dieser Klausel wissen kann, ob und wann er renovieren oder anteilige Renovierungskosten tragen muss.
Kontakt
Mieterbund Darmstadt
Region Südhessen e.V.
Nieder-Ramstädter Str. 209
64285 Darmstadt
06151 49799 0
info@~@mieterbund-darmstadt.de
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
| Mo, Di, Do | 8:30 - 17:00 Uhr |
| Mi | 8:30 - 11:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
| Fr | 8:30 - 14:00 Uhr |