VerfGH Berlin 40/60; AG Hamburg 46 C 108/04; AG Schöneberg 7 C 456/11; AG Leipzig 164 C 6049/04
Wenn es in den Sommermonaten in einer Wohnung unerträglich heiß wird, kann dies für den Mieter einen Kündigungsgrund darstellen oder eine Mietminderung rechtfertigen.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte in diesem Zusammenhang über die Rechte eines Mieters, dessen Wohnung sich im Sommer bis auf 46 Grad Celsius aufheizte, zu entscheiden. Die Temperaturunterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad Celsius. Die Hitze in der Wohnung war so extrem, dass Wachskerzen in der Wohnung schmolzen und Pflanzen eingingen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs sei hier ein normales Wohnen unmöglich gewesen, weshalb das Gericht entschied, dass der Mieter nach erfolgter Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt gewesen war. Gleichzeitig sprach das Gericht dem Mieter Schadensersatzansprüche infolge der fristlosen Kündigung zu.
In einem weitere Fall hatte das Amtsgericht Hamburg darüber zu entscheiden, ob Temperaturen von 30 Grad Celsius tagsüber und 25 Grad Celsius nachts zu einer Mietminderung des Mieters berechtigen. In diesem Fall ging das Amtsgericht von einem unzureichenden Wärmeschutz aus, weshalb der Mieter zu einer Mietminderung von 20 % berechtigt sei.
In einem ähnlichen Fall entschied das AG Leipzig, dass der Mieter die Anbringung von Außenjalousien jedoch nicht vom Vermieter verlangen könne, denn es sei Sache des Vermieters, wie er Sonnenschutz schafft, um die unerträgliche Hitze zu beseitigen.
Mieter, die selbst eine Sonnenmarkise anbringen wollen, benötigen dazu jedoch die Zustimmung des Vermieters. Der Sonnenschutz muss der Fassadengestaltung angepasst sein, weshalb der Vermieter in diesem Fall grundsätzlich seine Zustimmung erteilen muss, denn es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, dass sich der Mieter vor starker Sonneneinstrahlung schützen kann. Das gilt nach Ansicht des Amtsgericht Schöneberg insbesondere dann, wenn die Markise das optische Erscheinungsbild des Hauses nicht wirklich beeinträchtigt, weil diese auch farblich zur Fassade passt.